Unter dem Eindruck aktueller sicherheitspolitischer Spannungen und bevorstehender Proteste findet in Bayreuth eine Mahnwache statt. Die Gewerkschaftsmitglieder in Oberfranken haben sich entschieden, ihren ursprünglich geplanten Warnstreik am 14. Februar in eine Mahnwache umzuwandeln. Laut PNP möchte Bezirksgeschäftsführerin Tina Karimi-Krause mit dieser Maßnahme den Kollegen die Möglichkeit geben, gemeinsam zu trauern, nachdem ein mutmaßlicher Anschlag in München die Gemüter erregt hat.

Obwohl die Polizei in München an diesem Tag erhöhte Sicherheitsvorkehrungen für die kommende Münchner Sicherheitskonferenz (MSC) trifft, sieht sie keine Bedenken, die Mahnwache durchzuführen. Die Veranstaltung findet an einem Ort statt, der von drei Seiten durch Gebäude geschützt ist, während die Polizei die vierte Seite absperren wird. Karimi-Krause äußerte, dass die Anzahl der erwarteten Teilnehmer schwer einzuschätzen sei, da einige Menschen möglicherweise aus Angst vor Repressalien nicht öffentlich erscheinen möchten.

Proteste in München und ihre Hintergründe

Die Sicherheitskonferenz, die vom 16. bis 18. Februar 2024 stattfindet, verwandelt die Münchner Innenstadt in ein Hochsicherheitsgebiet. Strategische Debatten hochrangiger Staatsgäste werden rund um den Bayerischen Hof am Promenadeplatz stattfinden, wohin auch zahlreiche Proteste und Demonstrationen strömen. Das diesjährige Motto der Proteste lautet „Kriegstreiber unerwünscht“, wie tz berichtet.

Bis zum Redaktionsschluss sind bereits 16 Versammlungen im Innenstadtbereich angemeldet. Neben der Mahnwache am 14. Februar stehen auch zahlreiche weitere Aktionen auf dem Programm, die sich mit Themen wie Menschenrechten und Konflikten in verschiedenen Ländern befassen. Die Polizei und Bundespolizei bereiten sich mit 200 Kräften auf die Sicherheitskonferenz vor, um für Ordnung und Sicherheit zu sorgen.

Recht auf Versammlung

Der Protest und die Mahnwache sind Teil des demokratischen Rechts auf Versammlungsfreiheit, das in der deutschen Verfassung verankert ist. Nach AllRecht hat jeder Bürger das Recht zu demonstrieren, ein Ausdruck seiner Meinungsfreiheit und der freien Entfaltung der Persönlichkeit. Um eine Versammlung durchzuführen, ist allerdings eine Anmeldung bei der Polizei erforderlich, wobei bestimmte Vorgaben beachtet werden müssen.

Das Demonstrationsrecht schützt nur friedliche und waffenlose Versammlungen. Bei Regelverstößen, etwa beim Mitführen gefährlicher Gegenstände, kann die Polizei einschreiten. Die Organisatoren der Mahnwache und alle Teilnehmer sind aufgefordert, die Anweisungen der Polizei zu befolgen und in einem freundlichen Dialog zu bleiben, um die Versammlung friedlich zu gestalten.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Mahnwache in Bayreuth sowohl ein Akt des Gedenkens als auch ein deutliches Signal an die Politik ist. Karimi-Krause betonte den Willen der Gewerkschaft, sich gegen politische Stimmungsmache zu wehren und gemeinsam für Frieden und Menschenrechte einzutreten.