München

Kontroverser Gerichtstermin entscheidet über Abriss von Schwarzbauten in Wolfratshausen

Das Verwaltungsgericht München hat in Bezug auf die Schwarzbauten am Isarspitz in Wolfratshausen eine wegweisende Entscheidung getroffen. Laut Landratsamt wurden drei Einfamilienhäuser als Schwarzbauten identifiziert und sollten gemäß einer Beseitigungsanordnung abgerissen werden. Die Bauherrin und ihre Tochter, die Eigentümerin der Immobilien, haben Klagen gegen diese Anordnungen eingereicht, welche vom Verwaltungsgericht München behandelt wurden.

Nach einem Ortstermin im Juni 2021 stellte das Verwaltungsgericht fest, dass die Abweichungen von der ursprünglichen Baugenehmigung so gravierend waren, dass eine neue Genehmigung erforderlich sei. Der Bauherr wurde jedoch darauf hingewiesen, dass er keinen Anspruch auf eine neue Genehmigung habe, da die Einfamilienhäuser nicht den öffentlich-rechtlichen Vorschriften entsprachen. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof wies den Berufungsantrag des Bauherrn in letzter Instanz ab.

Die Klagen der Bauherrin und ihrer Tochter gegen den Freistaat Bayern werden in einem anstehenden Verfahren vor dem Verwaltungsgericht München verhandelt. Zusätzlich wird über weitere Klagen von Eigentümern und Mietparteien bezüglich Duldungsanordnungen entschieden. Vertreter des Kreisbauamts werden die Verhandlung begleiten, um ihre Position zu vertreten. Die Zukunft der Schwarzbauten am Isarspitz bleibt somit weiterhin Thema juristischer Auseinandersetzungen.

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Mit einem Portfolio, das mehr als zwei Jahrzehnte Berufserfahrung umfasst, ist der freie Redakteur und Journalist Konrad l. Schneider ein fester Bestandteil der deutschen Medienlandschaft.
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