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Justizminister plant finanziellen Ausgleich für pflegende Angehörige

Bayerns Justizminister Georg Eisenreich (53, CSU) plant, Ehepartner, Lebensgefährten und Schwiegerkinder, die ihre Angehörigen pflegen, finanziell im Erbfall zu belohnen. Bisher gab es gesetzliche Ansprüche nur für Abkömmlinge wie Kinder und Enkel. Eisenreich beabsichtigt, auf der Justizministerkonferenz einen entsprechenden Antrag zu stellen, um das Erbrecht gerechter zu gestalten.

In Deutschland werden über vier Millionen Menschen zu Hause gepflegt, wobei in drei von vier Fällen Angehörige diese Aufgabe übernehmen. Eisenreich strebt an, die Anerkennung für häusliche Pflege deutlich im Bürgerlichen Gesetzbuch zu verankern. Er betont, dass rechtliche Probleme auftreten können, wenn Zweifel an der Geschäfts- oder Testierfähigkeit des gepflegten Erblassers bestehen.

Es gibt aktuell drei Millionen Bürger, die von ihren Angehörigen zu Hause gepflegt werden. Eisenreich argumentiert, dass angesichts der alternden Gesellschaft Pflegende zunehmend wichtiger werden. Er fordert eine klare und rechtssichere Regelung der Anerkennung für häusliche Pflege im Bürgerlichen Gesetzbuch, sei es als Vermächtnis oder in anderer Form. Das Vermögen des Gepflegten werde durch häusliche Pflege geschont, was ebenfalls berücksichtigt werden müsse.

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Mit einem Portfolio, das mehr als zwei Jahrzehnte Berufserfahrung umfasst, ist der freie Redakteur und Journalist Konrad l. Schneider ein fester Bestandteil der deutschen Medienlandschaft.
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