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Junge Rauschgifthändler aus Guyana vor Gericht: Ein riskantes Spiel mit dem Schicksal.

Die beiden jugendlichen Täter aus Guyana, die des Drogenhandels angeklagt waren, sorgten bei ihrem Gerichtsverfahren für Kopfschütteln. Mit 18 und 19 Jahren wurden sie am 10. April von Zollbeamten am Flughafen Gillot festgenommen. Besonders überraschend war ihr Lebenslauf sowie das Vorstrafenregister eines der Täter. Einer der jungen Männer, der lange Rastalocken trägt, wurde am 28. März in Créteil zu neun Monaten Hausarrest verurteilt, weil er 218 g Kokain aus seinem Heimatland importiert hatte. Der andere hatte innerhalb eines Jahres acht Hin- und Rückflüge zwischen Cayenne und Paris absolviert.

Nach ihrer Festnahme wurden die beiden in Gewahrsam genommen und ins Krankenhaus gebracht. Jeder von ihnen trug 13 Kokainkugeln im Magen, insgesamt 256 g. Der Marktwert des Kokains auf Réunion liegt zwischen 30.000 und 38.000 Euro. Der Gerichtspräsident zeigte sich erstaunt über das Risiko, das die beiden jungen Männer trotz ihrer milden Verurteilung eingegangen waren. Der junge Mann mit den Rastalocken gestand, das Kokain geschmuggelt zu haben, um die Anwaltskosten seines vorherigen Prozesses bezahlen zu können.

Sein Komplize schien ebenfalls naiv zu sein und gab zu, Anfang April eine Reise von Surinam über Guyana nach Paris mit Kokain gemacht zu haben, um dann eine Woche später mit Kokain beladen zurück nach Réunion zu fliegen. Die beiden jungen Drogenkuriere erklärten, dass ihnen für den Schmuggel zwischen 1500 und 3000 Euro versprochen wurden. Die Staatsanwältin war entsetzt über die Risiken, die diese beiden jungen Männer für ihre Gesundheit und Freiheit eingegangen waren. Sie forderte sechs Jahre Gefängnis für den Mann mit den Rastalocken und fünf Jahre für seinen Kollegen, jeweils mit Untersuchungshaft.

Die Verteidigung plädierte auf etwas mehr Menschlichkeit in diesem Fall, betonte jedoch die Unvernunft der Täter. Trotzdem wurden die Strafen niedriger ausgesprochen als gefordert. Der Wiederholungstäter erhielt vier Jahre Gefängnis, davon zwei auf Bewährung, während der andere drei Jahre, davon 18 Monate auf Bewährung, verbüßen muss. Nach ihrer Haftentlassung dürfen sie sich fünf Jahre lang nicht auf Réunion aufhalten und müssen arbeiten. Außerdem müssen sie eine Geldstrafe von 38.400 Euro bezahlen, der Höhe des illegalen Drogenwerts.

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Mit einem Portfolio, das mehr als zwei Jahrzehnte Berufserfahrung umfasst, ist der freie Redakteur und Journalist Konrad l. Schneider ein fester Bestandteil der deutschen Medienlandschaft.
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