München

Journalistischer Fauxpas: Beamter verurteilt wegen Kinderpornografie!

Ein 37-jähriger Quebecer, Frédéric Sauvageau, der sich als „Pädophile-Jäger“ ausgibt, wurde für die Produktion und Verbreitung von Kinderpornografie verurteilt, während er hofft, eine Haftstrafe zu vermeiden, indem er seine Motive als journalistische Recherche darstellt – ein umstrittener Fall, der das Richterzimmer entzündete und Fragen zur Gesetzeslage aufwirft!

Ein schockierender Fall aus Québec sorgt für Aufregung: Ein Beamter, der sich als „Jäger“ von Pädophilen bezeichnet, wurde schuldig gesprochen. Dieses Drama, das rechtliche und moralische Fragen aufwirft, könnte bald für Aufsehen sorgen, wenn der Richter die Strafe verkündet.

Frédéric Sauvageau, ein 37-jähriger Funktionär mit einem Abschluss in Journalismus, wurde von Richter Hubert Couture für schuldig befunden, Kinderpornografie produziert und verbreitet zu haben. Das Strafmaß sieht hier laut kanadischem Strafrecht mindestens ein Jahr Haft vor. Doch der Verurteilte glaubt, dass ihm diese Strafe nicht zusteht und unterstützt seine Argumentation mit einem verfassungsrechtlichen Streitpunkt.

Die fragwürdige „journalistische Studie“

Entre März und September 2021 begab sich Sauvageau in ein gefährliches Spiel: Unter dem Pseudonym einer 14-Jährigen kommunizierte er mit einem Pädophilen. Diese Chats, die sich um sexuelle Fantasien mit Kindern drehten, wurden vom Gericht als Kinderpornografie klassifiziert. Sauvageau behauptete, er wolle einen Pädophilen überführen und als „Journalist“ arbeiten, jedoch zeigte sich der Richter skeptisch gegenüber diesem Vorwand.

Sauvageau hatte bereits 2010, während seiner Studienzeit, die Idee, die gefährlichen Verbindungen von sexuellen Predatoren zu recherchieren. Doch sein ursprüngliches Projekt blieb unerfüllt. Jahre später meldete er sich wieder in einer entsprechenden Online-Community und knüpfte erneut Kontakte mit einem Mann namens Charles Candide Dufresne – und schon bald gingen die ausufernden Gespräche los.

Seine Verteidigerin Maria-Josée Jobidon konstatierte, dass Sauvageau einen legitimen Zweck verfolgte und somit von der Verantwortung freigesprochen werden sollte. Sie bemühte sich, das Bild eines aufrechten Bürgers zu zeichnen, der ohne Vorstrafen in eine missliche Lage geraten war. „Eine Strafe in der Gemeinschaft wäre mehr als ausreichend“, beteuerte sie und argumentierte, dass keine Bilder von Kindern übermittelt wurden.

Die Entscheidung steht bevor

Doch die Staatsanwältin Sabrina Lambert-Michel ist anderer Meinung. Sie plädiert für eine mehrmonatige Haftstrafe und wittern die Gefahr, die von Sauvageaus Handlungen ausgeht. „Eine Person, die solche Chats führt, ist eine Bedrohung für die Gesellschaft“, so ihre Einschätzung. Auf die Frage nach dem „legitimen“ Ziel der Untersuchungen hatte der Richter deutliche Bedenken: „Wie kann das, was Sie unternommen haben, ein Teil der Justiz sein?“

Frédéric Sauvageau selbst hat sich in den letzten drei Jahren seines Gerichtsverfahrens gereift und reflektiert, dass seine Taten möglicherweise andere erregt haben. Während er regelmäßig seine Unschuld beteuert, fasst die Staatsanwaltschaft ihrer Forderung nach einer härteren Strafe auf. In wenigen Wochen wird sich der Richter zu einem Urteil entschließen. Ob für Sauvageau weiterhin die Freiheit bestehen bleibt, ist ungewiss.j

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