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Immobilienbesitzer aufgepasst: Neue Steuervorschrift erfordert zusätzliche Dokumentation!

Wenn Sie ein Immobilienbesitzer sind, müssen Sie der Steuerverwaltung zusätzlich zu Ihrer Einkommenserklärung ein zusätzliches Dokument vorlegen, andernfalls droht eine Geldstrafe von 150 Euro. Als Immobilieneigentümer sind Sie verpflichtet, neben der traditionellen Einkommenserklärung – die je nach Wohnort bis zum 23. Mai, 30. Mai oder 6. Juni eingereicht werden muss – der Steuerverwaltung eine Erklärung zur Nutzung von Immobilien vorzulegen.

Diese Verpflichtung betrifft alle Eigentümer, unabhängig von ihrer Situation: ob sie in der Unterkunft leben, sie vermieten, sie geerbt haben oder sie unentgeltlich zur Verfügung stellen. Dies gilt auch für Immobiliengesellschaften (SCI) und soziale Vermieter. Die einzige Ausnahme bilden die wirtschaftlichen Eigentümer, das heißt Steuerzahler, die rechtmäßig über ein Objekt verfügen, es aber nicht nutzen. Sie müssen diese Nutzungsdeklaration nicht abgeben, solange sie nicht die volle Eigentümerschaft an der Immobilie haben. Insgesamt sind 34 Millionen Eigentümer von 71,4 Millionen Räumlichkeiten betroffen.

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Die Nutzungserklärung von Immobilien betrifft alle Arten von Wohnungen (Häuser, Wohnungen) und gegebenenfalls Nebenräume wie Garagen, Stellplätze oder Keller. Indem Sie die Nutzungsdeklaration von Immobilien bereitstellen, erhält die Steuerverwaltung Informationen darüber, welcher Steuerzahler von der Grundsteuer befreit ist, noch die Wohnungssteuer zahlen muss – für Zweitwohnungen – und um beispielsweise die Grundsteuer oder die Steuer auf leerstehende Wohnungen besser anzuwenden.

Es ist wichtig zu beachten, dass dieses Dokument nur dann gesendet werden muss, wenn sich zwischen dem 2. Januar 2023 und dem 1. Januar 2024 eine Änderung Ihrer Immobiliensituation ergeben hat. Um darauf zuzugreifen, loggen Sie sich auf der Website impots.gouv.fr in Ihren persönlichen Bereich ein und klicken Sie auf „meine Immobilien verwalten“. Dort haben Sie Zugriff auf das auszufüllende Formular, in dem die Identität der Bewohner Ihrer Immobilien zum 1. Januar 2024 und die gezahlte Miete angegeben werden müssen. Die Frist für die Rücksendung des Dokuments ist der 30. Juni 2024.

Bei jedem vergessenen, ungenauen oder fehlenden Bericht droht Ihnen eine Pauschalstrafe von 150 Euro pro Wohnung oder Lokal. Letztes Jahr wurde die Erklärung zur Nutzung von Immobilien erstmals eingeführt und die Steuerverwaltung zeigte Flexibilität. In diesem Jahr gibt es jedoch null Toleranz. Besuchen Sie Ihr persönliches Konto auf der Website der Steuern für Hilfe oder vereinbaren Sie einen Termin mit Ihrem Finanzamt.

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Mit einem Portfolio, das mehr als zwei Jahrzehnte Berufserfahrung umfasst, ist der freie Redakteur und Journalist Konrad l. Schneider ein fester Bestandteil der deutschen Medienlandschaft.
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