Kriminalität und JustizMünchen

Gynäkologe verurteilt: Gericht bestätigt sexuelle Übergriffe – Suspendierte Haftstrafe

Ein Gynäkologe aus Turnhout verurteiltl

Ein 60-jähriger Gynäkologe aus Turnhout wurde von der Berufungsgerichtshof in Antwerpen verurteilt, weil er sechs Patientinnen sexuell missbraucht und vergewaltigt hat. Das Gericht verhängte eine Freiheitsstrafe von vier Jahren, die zur Gänze auf Bewährung ausgesetzt wurde. Ursprünglich hatte das Strafgericht in Turnhout eine Haftstrafe von einem Jahr verhängt.

Ben V.R. wurde angeklagt, weil er während seiner Tätigkeit als Gynäkologe im AZ Turnhout acht Patientinnen sexuell missbraucht und vergewaltigt hatte. Der erste Vorfall wurde 2014 von einem Opfer bei der Polizei gemeldet, gefolgt von einem weiteren im Jahr 2015. Im Jahr 2018 wurde Ben V.R. vom AZ Turnhout entlassen. Als der Grund für seine Entlassung in den Medien bekannt wurde, meldeten sich sechs weitere Opfer bei der Polizei.

Alle Frauen gaben an, dass der Angeklagte sexuelle Handlungen vorgenommen habe, die nicht notwendig für ihre gynäkologischen Probleme waren. Er führte beispielsweise regelmäßig einen oder zwei Finger in ihre Vagina ein und massierte ihren Kitzler, um ihnen in seiner Praxis einen Orgasmus zu verschaffen. Einige Opfer mussten sich auf die Knie und Ellbogen stellen.

Ben V.R. plädierte auf nicht schuldig und behauptete, dass alle Handlungen im Rahmen der gynäkologischen Untersuchung durchgeführt wurden. Er behauptete auch, dass die Opfer eine Verschwörung gegen ihn geschmiedet hätten. Das Strafgericht in Turnhout sprach ihn im Oktober 2022 für zwei der Opfer frei. Für die sechs anderen Opfer erhielt er eine vierjährige Haftstrafe, von der ein Jahr Haft verhängt wurde.

Ben V.R. legte Berufung gegen dieses Urteil ein, aber auch der Berufungsgerichtshof entschied, dass er sechs Patientinnen sexuell missbraucht und vergewaltigt hatte. „Als Gynäkologe behauptete er, dass die von den Opfern geschilderten Handlungen medizinisch gerechtfertigt seien, obwohl dies nicht der Fall war. Diese medizinische Inszenierung ermöglichte es ihm, sexuelle Handlungen, einschließlich Penetrationen, widerstandslos an seinen Opfern durchzuführen“, entschied das Gericht.

Bei der Bestimmung des Strafmaßes wurde die angemessene Fristüberschreitung berücksichtigt. Ohne diese hätte Ben V.R. eine Haftstrafe von vier Jahren ohne Bewährung erhalten, aber nun wurde die Strafe vollständig zur Bewährung ausgesetzt. Er muss insgesamt 28.000 Euro Schmerzensgeld an vier Opfer zahlen.

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Mit einem Portfolio, das mehr als zwei Jahrzehnte Berufserfahrung umfasst, ist der freie Redakteur und Journalist Konrad l. Schneider ein fester Bestandteil der deutschen Medienlandschaft.
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