Kriminalität und JustizMünchen

Gerichtsurteil: Dramatische Wendung im Prozess gegen Sébastien Adam

Gerichtsverfahren in den Ardennen: Eine 15-jährige Haftstrafe gegen Sébastien Adam gefordert

Am letzten Tag des Gerichtsverfahrens vor dem Schwurgericht in den Ardennen hat die Staatsanwaltschaft am Freitag eine 15-jährige Haftstrafe gegen Sébastien Adam gefordert. Der 34-jährige Angeklagte stand wegen Vergiftung vor Gericht, nachdem er seine Partnerin am 15. April 2021 gezwungen hatte, unter Androhung eines Messers an ihrem Brustbein 8 Gramm Doliprane zu schlucken und seinen 10-jährigen Sohn geschlagen hatte, als dieser versuchte, seine Mutter zu verteidigen.

Zwei Tage später, am 17. April 2021, soll Sébastien Adam seiner schwerkranken Partnerin gegen deren Willen sexuelle Handlungen aufgezwungen haben.

Doch am Freitagmorgen gab es nach zwei Tagen Verhandlung eine Wendung. Obwohl die Einnahme von 8 Gramm Doliprane schwerwiegende Folgen für die Gesundheit des Opfers hatte, sind die Experten eindeutig: Die letale Dosis beträgt 10 Gramm Doliprane und nicht 8. Der Anklagepunkt der Vergiftung steht nicht mehr im Raum. Die Tat wird nun als strafbar betrachtet, nämlich als Verabreichung schädlicher Substanzen unter zwei erschwerenden Umständen: an den Partner und unter Androhung einer Waffe. Als Konsequenz droht dem Angeklagten nun eine Haftstrafe von 20 Jahren statt lebenslänglich.

Die Staatsanwaltschaft fordert daher 15 Jahre Freiheitsstrafe gegen Sébastien Adam, verbunden mit einer 10-jährigen sozialen und gerichtlichen Überwachung, Anordnung von Behandlungen, Kontaktverbot zu den Zivilklägern sowie Entschädigung der Opfer. Die vollständige Aberkennung des Sorgerechts wurde ebenfalls gefordert.

Das Gericht wird am späten Nachmittag seine Entscheidung verkünden.

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Mit einem Portfolio, das mehr als zwei Jahrzehnte Berufserfahrung umfasst, ist der freie Redakteur und Journalist Konrad l. Schneider ein fester Bestandteil der deutschen Medienlandschaft.
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