München

Gerichtstermin entscheidet über Abriss von Schwarzbauten in Wolfratshausen

Das Verwaltungsgericht München hat eine entscheidende Urteil über drei Schwarzbauten in Wolfratshausen gefällt. Gemäß der Beseitigungsanordnung des Landratsamts müssen die Einfamilienhäuser abgerissen werden. Ein langwieriger Rechtsstreit, der bereits sechs Jahre dauert, erreicht somit eine wichtige Phase. Der Bauherr und die Eigentümerin, die Klage gegen die Anordnungen eingereicht hatten, sahen sich mit dem Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs konfrontiert, welches die Unzulässigkeit der Häuser bestätigte.

Im Juni 2021 kam das Verwaltungsgericht nach einem Ortstermin zu dem Schluss, dass die Abweichungen von der erteilten Baugenehmigung so erheblich seien, dass eine Neugenehmigung erforderlich wäre. Trotzdem wurde festgestellt, dass die Einfamilienhäuser den öffentlich-rechtlichen Vorschriften nicht entsprechen und der Bauherr keinen Anspruch auf eine neue Genehmigung hätte. Die Entscheidung des Gerichtshofs, den Berufungsantrag abzulehnen, stärkte die Position des Landratsamts in der Angelegenheit.

Die Klagen des Bauherrn und der Eigentümerin gegen den Freistaat Bayern werden am 13. Juni vor dem Verwaltungsgericht München verhandelt. Diese Verfahren betreffen sowohl die Abrissanordnungen als auch die Duldungsanordnungen. Vertreter des Kreisbauamts werden bei der Verhandlung anwesend sein, wie von der Pressesprecherin des Landratsamts Sabine Schmid angekündigt wurde. Das Urteil des Gerichts wird somit maßgeblichen Einfluss auf die Zukunft der Schwarzbauten in Wolfratshausen haben.

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