München

Gerichtstermin entscheidet über Abriss von Schwarzbauten in Wolfratshausen

Das Verwaltungsgericht München hat eine wegweisende Entscheidung bezüglich der Schwarzbauten in Wolfratshausen getroffen. Diese umstrittenen Einfamilienhäuser am Isarspitz stehen im Mittelpunkt eines langwierigen Rechtsstreits zwischen dem Bauherrn und der Immobilieneigentümerin sowie den behördlichen Anordnungen des Landratsamts. Seit sechs Jahren werden die Gebäude als Schwarzbauten eingestuft, was zu einer Anordnung ihres Abrisses führte. Der Bauherr und die Eigentümerin haben gegen diese Maßnahme geklagt, was zu einem Verfahren vor dem VG München führte.

Im Juni 2021 kam das VG nach einem Ortstermin zu dem Schluss, dass die Abweichungen von der ursprünglichen Baugenehmigung so gravierend seien, dass eine Neugenehmigung erforderlich sei. Der Bauherr habe jedoch keinen Anspruch darauf, da die Einfamilienhäuser nicht im Einklang mit den öffentlich-rechtlichen Vorschriften stünden. Dies führte dazu, dass der Bayerische Verwaltungsgerichtshof den Berufungsantrag des Bauherrn in letzter Instanz ablehnte.

Die Klagen des Bauherrn und der Immobilieneigentümerin gegen die Abrissanordnung des Landratsamts werden vor dem VG München verhandelt. Diese Klagen richten sich gegen den Freistaat Bayern und wurden im Rahmen eines Verfahrens behandelt, das am 13. Juni stattfand. Zudem werden weitere Verfahren über Klagen gegen Duldungsanordnungen geführt. Vertreter des Kreisbauamts werden bei der Verhandlung anwesend sein, wie die Pressesprecherin des Landratsamts bestätigte. Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts München wird somit maßgeblich für die Zukunft der umstrittenen Schwarzbauten in Wolfratshausen sein.

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Mit einem Portfolio, das mehr als zwei Jahrzehnte Berufserfahrung umfasst, ist der freie Redakteur und Journalist Konrad l. Schneider ein fester Bestandteil der deutschen Medienlandschaft.
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