München

Gerichtsstreit um notwendige Auslagen: Staatskasse weigert sich zu zahlen

Wer übernimmt die Auslagen nach einem erfolgreichen Einspruch gegen Bußgeldbescheid?

Ein Verfahren wurde eingestellt, aber die Staatskasse weigert sich, die notwendigen Auslagen zu übernehmen – das führte zu einem Gerichtsstreit. In der Regel müssen Anwaltskosten erstattet werden, wenn ein Bußgeldbescheid erfolgreich angefochten wird. Ausnahmen sind möglich, müssen jedoch sorgfältig begründet sein. Dies verdeutlicht ein Beschluss des Amtsgerichts Maulbronn, auf den die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) hinweist.

Frau soll Auslagen selbst zahlen

In einem konkreten Fall ging es um eine Frau, die in einen Verkehrsunfall verwickelt war und daraufhin einen Bußgeldbescheid erhielt. Nachdem sie erfolgreich Widerspruch eingelegt hatte, wurde das Verfahren eingestellt. Die Behörde entschied jedoch, dass die Frau ihre Auslagen selbst tragen sollte. Die Frau legte dagegen Einspruch ein, und der Fall landete vor Gericht.

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Das Gericht entschied zugunsten der Frau: Die Bußgeldbehörde musste die Auslagen übernehmen, da dies gesetzlich grundsätzlich der Staatskasse obliegt. Ausnahmen bedürfen einer soliden Begründung. Im konkreten Fall hatte die Behörde lediglich pauschal bestimmt, dass die Frau die Kosten tragen müsse, ohne Gründe hierfür anzugeben.

Wann kann die Kostenerstattung verweigert werden?

Laut Rechtsanwalt Jürgen Dötsch von der AG Verkehrsrecht des DAV muss die Staatskasse im Falle einer Verfahrenseinstellung in der Regel auch die Verteidigerkosten übernehmen. Eine Auslagenerstattung kann jedoch zu Recht verweigert werden, wenn beispielsweise ein Betroffener durch sein Verhalten bewusst zur Verzögerung des Verfahrens beigetragen und dadurch Verjährung herbeigeführt hat.

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