München

Gerichtsentscheidung naht: Schwarzbauten in Wolfratshausen vor Abriss

Das Verwaltungsgericht München hat eine Entscheidung bezüglich der Schwarzbauten am Isarspitz in Wolfratshausen getroffen. Nach dem Ortstermin im Juni 2021 kam das Gericht zu dem Schluss, dass die Abweichungen von der erteilten Baugenehmigung so gravierend sind, dass eine neue Genehmigung erforderlich ist. Der Bauherr und seine Tochter, die Eigentümerin der betroffenen Immobilien, haben gegen die Beseitigungsanordnungen geklagt.

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof wies den Berufungsantrag des Bauherrn in letzter Instanz ab. Es wurde festgestellt, dass die drei Einfamilienhäuser am Isarspitz nicht den öffentlich-rechtlichen Vorschriften entsprechen und daher als „bauplanungsrechtlich unzulässig“ gelten. Trotz des jahrelangen Streits und der Klagen bleibt die Entscheidung des Gerichts bestehen.

Die Untere Bauaufsichtsbehörde am Landratsamt hatte Anfang 2023 Abrissanordnungen für die Schwarzbauten erlassen, gegen die sowohl der Bauherr als auch die Immobilieneigentümerin Einspruch erhoben. Das Verwaltungsgericht München wird am 13. Juni über die Klagen gegen den Freistaat Bayern verhandeln. Zusätzlich sind weitere Verfahren anhängig, darunter Klagen einer Eigentümerin und einer Mietpartei gegen Duldungsanordnungen.

Es bleibt abzuwarten, welche Entscheidungen das Verwaltungsgericht München treffen wird und wie sich die Situation um die Schwarzbauten am Isarspitz in Wolfratshausen entwickeln wird. Die Anwesenheit von Vertretern des Kreisbauamts bei der Verhandlung zeigt die Bedeutung und Tragweite dieser rechtlichen Auseinandersetzung. Es liegt nun an der Justiz, Klarheit in diesem langwierigen Streitfall zu schaffen.

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Mit einem Portfolio, das mehr als zwei Jahrzehnte Berufserfahrung umfasst, ist der freie Redakteur und Journalist Konrad l. Schneider ein fester Bestandteil der deutschen Medienlandschaft.
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