München

Gerichtsentscheidung: Abriss von Schwarzbauten in Wolfratshausen – Lokale Nachrichten

Das Verwaltungsgericht München hat eine Entscheidung bezüglich der Schwarzbauten in Wolfratshausen getroffen. Das Landratsamt hat festgestellt, dass drei Einfamilienhäuser am Isarspitz Schwarzbauten sind und zur Beseitigung stehen. Nach sechs Jahren Konflikt mit den Bauherren und der Tochter, der Immobilieneigentümerin, hatte das Verwaltungsgericht die Abweichungen von der erteilten Baugenehmigung als so gravierend eingestuft, dass eine neue Genehmigung erforderlich sei. Diese neue Genehmigung wurde dem Bauherrn jedoch verweigert, da die Häuser nicht den öffentlich-rechtlichen Vorschriften entsprechen.

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof wies den Berufungsantrag des Bauherrn in letzter Instanz ab, da die Häuser „bauplanungsrechtlich unzulässig“ seien. Anfang 2023 ergingen Abrissanordnungen für die Gebäude vom Landratsamt, woraufhin der Bauherr und die Immobilieneigentümerin Rechtsmittel einlegten. Das VG München wird am 13. Juni über die Klagen gegen den Freistaat Bayern verhandeln. Darüber hinaus werden weitere Verfahren bezüglich der Klagen der Eigentümerin und einer Mietpartei gegen Duldungsanordnungen entschieden. Vertreter des Kreisbauamts werden bei der Verhandlung anwesend sein, wie Sabine Schmid, Pressesprecherin des Landratsamts, bestätigte.

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Mit einem Portfolio, das mehr als zwei Jahrzehnte Berufserfahrung umfasst, ist der freie Redakteur und Journalist Konrad l. Schneider ein fester Bestandteil der deutschen Medienlandschaft.
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