München

Gericht lehnt Schmerzensgeld für Kundin ab – Auge durch Preisetikett verletzt

Das Landgericht München I hat in einer nicht rechtskräftigen Entscheidung über die Gefährlichkeit von Preisschildern geurteilt. In dem Fall hatte sich eine Kundin in einem Outlet-Store beim Anprobieren eines T-Shirts mit dem Preisschild am Auge verletzt. Trotz der schwerwiegenden Folgen, die eine Hornhauttransplantation erforderlich machten und zu anhaltenden Schmerzen und eingeschränkter Sicht führten, entschied das Gericht, dass die Forderung nach Schmerzensgeld nicht gerechtfertigt sei.

Laut dem Gericht habe die Kundin als erfahrene Verbraucherin selbst auf das Preisschild achten können, bevor sie das T-Shirt anprobierte. Somit sei es ihre eigene Verantwortung, sicherzustellen, dass sie sich nicht verletze. Die Klage auf Schmerzensgeld wurde abgewiesen, da der Ladenbetreiber seiner Verkehrssicherungspflicht nachgekommen sei und das Preisschild keine ungewöhnliche Gefahr dargestellt habe.

Die Entscheidung des Gerichts stieß auf Kritik, da die Kundin durch das Preisschild unerwartet und ungeschützt verletzt wurde. Die Forderung, auf das Vorhandensein von potenziell gefährlichen Preisschildern hinzuweisen, wurde vom Gericht als nicht zumutbar und lebensfremd abgelehnt. Trotz der spürbaren Abrundung des Etiketts sei die Kundin nicht ausreichend vor Verletzungen geschützt gewesen, was zu einem schwierigen Urteil geführt hat.

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Mit einem Portfolio, das mehr als zwei Jahrzehnte Berufserfahrung umfasst, ist der freie Redakteur und Journalist Konrad l. Schneider ein fester Bestandteil der deutschen Medienlandschaft.
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