München

Gericht lehnt Schmerzensgeld ab: Frau verletzt sich mit Preisetikett im Auge

Das Landgericht München I hat kürzlich in einer Entscheidung festgestellt, dass eine Kundin, die sich beim Anprobieren eines T-Shirts mit dem Preisetikett am Auge verletzt hat, keinen Anspruch auf Schmerzensgeld hat. Laut dem Gericht könne ein Kunde bereits vor der Anprobe einen Blick auf das Preisschild werfen und somit selbst dafür sorgen, sich nicht zu verletzen. Die Forderung der Kundin, gesondert auf das Vorhandensein solcher Schilder hinzuweisen, wurde als lebensfremd und unzumutbar abgelehnt.

Der Vorfall ereignete sich im April 2023 in einem Outlet-Store, als die Frau das T-Shirt anprobieren wollte und das Preisschild ihr ins Auge schlug. Dies führte zu erheblichen Verletzungen, die eine Hornhauttransplantation erforderlich machten. Die Frau leidet bis heute unter Schmerzen und eingeschränkter Sicht, weshalb sie auf 5000 Euro Schmerzensgeld geklagt hatte.

Trotz des erlittenen Schadens wies das Gericht die Klage ab, da der Ladenbetreiber seiner Verkehrssicherungspflicht nachgekommen sei. Für die Kundin sei das Vorhandensein eines Preisschildes vorhersehbar gewesen, weshalb sie in der Verantwortung war, eigene Sicherheitsvorkehrungen zu treffen. Das Preisschild wurde als Standard-Etikett mit abgerundeten Ecken beschrieben, das deutlich fühlbar war.

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Mit einem Portfolio, das mehr als zwei Jahrzehnte Berufserfahrung umfasst, ist der freie Redakteur und Journalist Konrad l. Schneider ein fester Bestandteil der deutschen Medienlandschaft.
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