München

Gericht entscheidet über Abriss von Schwarzbauten in Wolfratshausen

Das Verwaltungsgericht München traf eine wichtige Entscheidung bezüglich der Schwarzbauten in Wolfratshausen, die seit sechs Jahren für Kontroversen sorgen. Drei Einfamilienhäuser am Isarspitz wurden vom Landratsamt als Schwarzbauten identifiziert und zur Abrissanordnung verurteilt. Das VG München behandelt nun die Klagen des Bauherrn und der Immobilieneigentümerin gegen diese Anordnungen.

Im Juni 2021 kam das VG nach einem Ortstermin zu dem Schluss, dass die Abweichungen von der erteilten Baugenehmigung so gravierend seien, dass eine neue Genehmigung erforderlich sei. Der Bauherr wurde jedoch vom Bayerischen Verwaltungsgerichtshof in letzter Instanz abgewiesen, da die Häuser nicht den öffentlich-rechtlichen Vorschriften entsprachen. Die Unzulässigkeit der drei Häuser sei laut Gericht „nicht ernstlich zweifelhaft“.

Die Untere Bauaufsichtsbehörde des Landratsamts erließ Anfang 2023 Abrissanordnungen für die besagten Gebäude, gegen die der Bauherr und die Immobilieneigentümerin Rechtsmittel einlegten. Das VG München wird am 13. Juni über diese Klagen gegen den Freistaat Bayern verhandeln. Zudem werden weitere Verfahren über Klagen einer Eigentümerin und einer Mietpartei gegen Duldungsanordnungen durchgeführt. Vertreter des Kreisbauamts werden bei der Verhandlung anwesend sein, wie Sabine Schmid, Pressesprecherin des Landratsamts, bestätigte.

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Mit einem Portfolio, das mehr als zwei Jahrzehnte Berufserfahrung umfasst, ist der freie Redakteur und Journalist Konrad l. Schneider ein fester Bestandteil der deutschen Medienlandschaft.
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