Kriminalität und JustizMünchen

Gericht bestätigt Haftstrafe für Journalist Boughalleb: 8 Monate Haft wegen Verleumdung bei Tunesischem Berufungsgericht

Erhöhung der Strafe für Mohamed Boughalleb

Am 29. Juni 2024 bestätigte die Strafkammer am Berufungsgericht von Tunis die Verurteilung des Journalisten Mohamed Boughalleb und erhöhte die Haftstrafe von sechs auf acht Monate.

Dies erfolgte aufgrund einer Klage einer Beamtin des Ministeriums für religiöse Angelegenheiten wegen „Verletzung anderer Personen“ in den sozialen Medien und „Zuweisung eines illegalen Vorfalls an einen öffentlichen Beamten“. Boughalleb befindet sich derzeit in Untersuchungshaft.

Diese Maßnahme sendet ein starkes Signal an die Gesellschaft und die Medien über die Konsequenzen von Verleumdung und falschen Anschuldigungen in der virtuellen Welt. Es hebt die Relevanz der verantwortungsbewussten Nutzung sozialer Medien und der Sorgfalt im Umgang mit Informationen hervor.

Ein solcher Fall verdeutlicht die Bedeutung der Pressefreiheit und der Meinungsfreiheit einerseits, aber auch die Grenzen und rechtlichen Konsequenzen bei Missbrauch und Verletzung der Privatsphäre oder Reputation anderer Personen.

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Mit einem Portfolio, das mehr als zwei Jahrzehnte Berufserfahrung umfasst, ist der freie Redakteur und Journalist Konrad l. Schneider ein fester Bestandteil der deutschen Medienlandschaft.
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