Am Montagabend, dem 13. Januar 2025, wurde eine 52-jährige Deutsche am Düsseldorfer Flughafen von der Bundespolizei kontrolliert. Sie wollte nach Dublin reisen, doch bei der Kontrolle stellte sich heraus, dass gegen sie ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft München aus September 2024 wegen Vorenthaltens von Arbeitsentgelt vorliegt.

Die Frau, die bereits im April 2022 verurteilt wurde, lebte in Irland und konnte eine Ersatzfreiheitsstrafe von 22 Tagen umgehen. Sie zahlte direkt vor Ort eine Geldstrafe von 880 Euro und durfte schließlich ihre Reise fortsetzen.