Kriminalität und JustizMünchen

Ex-Insasse bedroht Nachbarn: 10 Monate Haft für Freigänger!

Ein 43-jähriger Mann, der am 26. Juli 2024 wegen häuslicher Gewalt aus dem Gefängnis entlassen wurde, wurde am 10. September in Rochy-Condé zu 10 Monaten Haft verurteilt, nachdem er die Wohnung seiner Ex-Partnerin besetzt hatte, sich vor den Nachbarn entblößte und sie mit dem Tod bedrohte.

Drama in Rochy-Condé! Ein Mann, frisch aus dem Gefängnis, bringt seine Ex-Freundin und die Nachbarn in Aufruhr! Nach einer Knastzeit wegen häuslicher Gewalt sitzt der 43-Jährige nun wieder hinter Gittern – und das erst einen Monat nach seiner Freilassung!

Am 26. Juli 2024 kam er nach einer schweren Verurteilung wegen häuslicher Gewalt wieder in die Freiheit. Doch anstatt sein Leben neu zu sortieren, übertrat er direkt alle Grenzen und übernahm illegal das Haus seiner ehemaligen Partnerin, mit der er absolutes Kontaktverbot hatte. Was folgte, war ein Szenario aus einem schlechten Film: Laut Polizei sorgte er nicht nur für nächtlichen Lärm, sondern auch für ekelhafte Exhibitionen und Drohungen!

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Exhibitionistische Eskapaden und Bedrohungen

Am 13. August ging das Drama los. Die Gendarmen erhielten einen Alarm über Lärm – ein typisches Zeichen für das, was noch kommen sollte. Der Mann weigerte sich, einen Alkoholtest zu machen, und weigerte sich auch, den Lärm zu reduzieren. Und als ein Nachbar ihn bat, damit aufzuhören, lief er auf seinen Balkon, zog seine Hose herunter und zeigte seine Genitalien – ein furchtbarer Anblick! Dabei drohte er dem Nachbarn mit dem Tod!

Die Polizei sah sich gezwungen, das Eingreifen des speziellen Überwachungsteams (PSIG) zu verlangen, um diesen aggressiven Mann in Gewahrsam zu nehmen. Mit einem klarenNein wehrte er sich gegen den Alkoholtest und schloss sich in seiner Wohnung ein.

Seine Ausreden sind geradezu skandalös! Dem Gericht sagte er unverschämt: „Oh, Madame la juge, das ist das Herz, das spricht!“ Auf die Vorwürfe des nächtlichen Lärms entgegnete er: „Das ist alles nur erfunden! Ich schreie nicht, ich singe und tanze!“ Dies waren nur einige seiner wirren Rechtfertigungen.

Die Staatsanwältin war allerdings alles andere als beeindruckt. Sie beklagte die Vielzahl der Vergehen: „Nicht weniger als vier in nur einem Monat!“ Sie forderte eine Haftstrafe von insgesamt 10 Monaten, davon vier Monate ohne Bewährung – eine klare Ansage! Ein weiteres Mal wird dieser Mann die Konsequenzen seines Verhaltens zu spüren bekommen.

Der Fall von diesem 43-Jährigen zeigt eindrücklich, wie schmal der Grat zwischen Freiheit und Gefängnis sein kann und wirft ein besorgniserregendes Licht auf die Realität von Beziehungen, die aus der Bahn geraten sind. Hier wird klar: aus fehlerhaften Entscheidungen können schnell neue Probleme entstehen, die über die individuellen Grenzen hinausgehen!

Mit einem beeindruckenden Portfolio, das mehr als zwei Jahrzehnte Berufserfahrung umfasst, ist unser Redakteur und Journalist ein fester Bestandteil der deutschen Medienlandschaft. Als langjähriger Bewohner Deutschlands bringt er sowohl lokale als auch nationale Perspektiven in seine Artikel ein. Er hat sich auf Themen wie Politik, Gesellschaft und Kultur spezialisiert und ist bekannt für seine tiefgründigen Analysen und gut recherchierten Berichte.
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