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Erbschaftsstreit: Testament widerrufen – wer hat das letzte Wort?

Wer sein eigenes, handschriftlich erstelltes Testament durchstreicht, macht es damit unwirksam. Nach dem Tod eines Erblassers kann es schwierig sein festzustellen, ob die Durchstreichungen vom Verfasser selbst stammen oder ob sie nachträglich von Dritten vorgenommen wurden, um den letzten Willen zu manipulieren.

Das Oberlandesgericht München musste sich mit einem solchen Fall auseinandersetzen. Gemäß einer Mitteilung der Arbeitsgemeinschaft Erbrecht des Deutschen Anwaltvereins entschied das Gericht, dass die Feststellungslast für die Gültigkeit eines Testaments oder eines Widerrufs grundsätzlich bei der Person liegt, die daraus Rechte ableiten möchte.

Beweise für die Gültigkeit eines Testamentes können niedrigschwellig angesetzt werden. Im vorliegenden Fall hatte die Erblasserin bis zu ihrem Tod das Testament in ihrem Besitz und es gab keine Anzeichen für eine Manipulation durch Dritte. Die Tatsache, dass die Verstorbene aufgrund von Krankheit und sozialer Isolation kaum Kontakte hatte, machte es unwahrscheinlich, dass externe Personen Zugriff auf das Dokument hatten.

Das Gericht folgerte daher, dass die Erblasserin höchstwahrscheinlich selbst die Änderungen am Testament vorgenommen hatte, um ihren bereits festgelegten letzten Willen mit den Durchstreichungen zu widerrufen. Dieser Fall verdeutlicht, dass die Beweislast für die Gültigkeit eines Testaments oder eines Widerrufs in erster Linie bei den Erben liegt.

In Bezug auf die Frage, ob Durchstreichungen ein Testament ungültig machen, kann die Klarstellung der genauen Umstände und Beweise entscheidend sein. In diesem konkreten Fall führte die Überprüfung der Lebensumstände der Erblasserin zu dem Schluss, dass die Durchstreichungen vom Verfasser selbst vorgenommen wurden. Dies betont die Bedeutung einer klaren Beweisführung bei erbrechtlichen Angelegenheiten.

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Mit einem Portfolio, das mehr als zwei Jahrzehnte Berufserfahrung umfasst, ist der freie Redakteur und Journalist Konrad l. Schneider ein fester Bestandteil der deutschen Medienlandschaft.
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