München

Erbrecht reformiert: Bayerns Justizminister fordert finanziellen Ausgleich für helfende Angehörige

Bayerns Justizminister Georg Eisenreich plant, Ehepartner, Lebensgefährten und Schwiegerkinder im Erbfall finanziell zu belohnen, wenn sie ihre Angehörigen pflegen. Aktuell gibt es gesetzliche Ansprüche auf einen finanziellen Ausgleich nur für Abkömmlinge wie Kinder und Enkel, nicht jedoch für andere Pflegepersonen. Eisenreich strebt eine gerechtere Regelung im Erbrecht an und plant, auf der Justizministerkonferenz einen entsprechenden Antrag zu stellen.

Der Justizminister möchte die Anerkennung für häusliche Pflege klar im Bürgerlichen Gesetzbuch verankern. Dabei betont er die Bedeutung von Angehörigen, die in Deutschland in drei von vier Fällen die Pflege zuhause übernehmen. Eisenreich sieht die alternde Gesellschaft immer stärker auf die Hilfe von Pflegenden angewiesen und fordert klare rechtliche Regelungen, um Anreize für häusliche Pflege zu schaffen. Er erwägt, die Anerkennung entweder als Vermächtnis oder in anderer Form, beispielsweise als Nachlassverbindlichkeit, festzulegen. Diese Maßnahme würde auch das Vermögen der Gepflegten schonen.

Derzeit werden bundesweit drei Millionen Bürger von ihren Angehörigen zuhause gepflegt, was die Notwendigkeit einer angemessenen Anerkennung für diese Pflegenden unterstreicht. Eisenreich betont, dass es wichtig sei, zu klären, wer anspruchsberechtigt ist, wie hoch der Betrag des Ausgleichs sein sollte und welche zeitlichen Grenzen gelten sollen. Durch diese geplante Regelung sollen Pflegende, die sich um ihre Angehörigen kümmern, finanziell belohnt und unterstützt werden.

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Mit einem Portfolio, das mehr als zwei Jahrzehnte Berufserfahrung umfasst, ist der freie Redakteur und Journalist Konrad l. Schneider ein fester Bestandteil der deutschen Medienlandschaft.
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