München

Entscheidung steht bevor: Verwaltungsgericht München prüft schwarze Häuser in Wolfratshausen

Das Verwaltungsgericht München hat eine wichtige Entscheidung bezüglich Schwarzbauten in Wolfratshausen getroffen. Drei Einfamilienhäuser am Isarspitz wurden vom Landratsamt als Schwarzbauten klassifiziert und mit einer Beseitigungsanordnung versehen. Diese Anordnung sieht den Abriss der Gebäude vor, was zu langwierigen Rechtsstreitigkeiten geführt hat.

Seit sechs Jahren sind die umstrittenen Schwarzbauten Gegenstand von Konflikten. Das Verwaltungsgericht München hat sich mit den Klagen des Bauherrn und seiner Tochter, der Immobilieneigentümerin, gegen die Beseitigungsanordnungen befasst. Bereits im Juni 2021 wurde festgestellt, dass die Abweichungen von der erteilten Baugenehmigung so gravierend sind, dass eine neue Genehmigung erforderlich wäre. Trotzdem wurde der Bauherr vom Bayerischen Verwaltungsgerichtshof in letzter Instanz abgewiesen.

Die Untere Bauaufsichtsbehörde am Landratsamt stellte Anfang 2023 Abrissanordnungen für die umstrittenen Gebäude aus. Trotz des rechtlichen Einspruchs des Bauherrn und der Immobilieneigentümerin wird das Verwaltungsgericht München am 13. Juni über die Klagen gegen den Freistaat Bayern verhandeln. Diese Klagen betreffen auch Duldungsanordnungen, gegen die Eigentümerin und eine Mietpartei Einspruch erhoben haben. Die Anwesenheit von Vertretern des Kreisbauamts wird bei der Verhandlung erwartet.

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Mit einem Portfolio, das mehr als zwei Jahrzehnte Berufserfahrung umfasst, ist der freie Redakteur und Journalist Konrad l. Schneider ein fester Bestandteil der deutschen Medienlandschaft.
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