München

Entscheidung naht: Verwaltungsgericht München über Schwarzbauten in Wolfratshausen

Das Verwaltungsgericht in München hat eine bedeutende Entscheidung bezüglich Schwarzbauten in Wolfratshausen getroffen. Drei Einfamilienhäuser am Isarspitz wurden vom Landratsamt als Schwarzbauten identifiziert und zur Beseitigung verurteilt. Nach sechs Jahren Kontroverse stand nun ein entscheidender Gerichtstermin an, bei dem das VG München die Klagen des Bauherrn und seiner Tochter, der Immobilieneigentümerin, gegen die Beseitigungsanordnungen behandelte.

Der Prozess begann nach einem Ortstermin im Juni 2021, bei dem das VG feststellte, dass erhebliche Abweichungen von der Baugenehmigung vorlagen. Die Anforderungen an eine neue Genehmigung wurden als nicht erfüllt angesehen. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof wies den Berufungsantrag des Bauherrn in letzter Instanz ab, da die Häuser nicht den öffentlich-rechtlichen Vorschriften entsprachen. Die Unzulässigkeit der drei Häuser war laut Gerichtshof „nicht ernsthaft zweifelhaft“.

Die Untere Bauaufsichtsbehörde des Landratsamtes stellte Anfang 2023 Abrissanordnungen für die betroffenen Gebäude aus. Der Bauherr und die Immobilieneigentümerin legten daraufhin Rechtsmittel ein. Das VG München behandelt diese Klagen gegen den Freistaat Bayern in einem Verfahren, das für den 13. Juni angesetzt ist. Neben den Klagen der Eigentümerin und einer Mietpartei werden auch über Duldungsanordnungen verhandelt. Vertreter des Kreisbauamts werden bei der Verhandlung präsent sein, wie Sabine Schmid, Pressesprecherin des Landratsamts, bestätigte.

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