München

Entscheidung naht: Schwarzbauten in Wolfratshausen vor Gericht

Das Verwaltungsgericht München traf eine bedeutende Entscheidung bezüglich der Schwarzbauten in Wolfratshausen. Seit sechs Jahren sind drei Einfamilienhäuser am Isarspitz ein kontroverses Thema. Eine Beseitigungsanordnung des Landratsamts sah den Abriss vor, da die Bauten von der erteilten Baugenehmigung stark abwichen. Nach einem Ortstermin im Juni 2021 kam das Verwaltungsgericht zu dem Schluss, dass eine gänzlich neue Genehmigung erforderlich sei und der Bauherr keinen Anspruch darauf habe, da die Häuser nicht den öffentlich-rechtlichen Vorschriften genügen.

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof wies den Berufungsantrag des Bauherrn in letzter Instanz ab, da die Unzulässigkeit der drei Häuser „nicht ernsthaft in Frage gestellt“ wurde. Anfang 2023 erhielten der Bauherr und die Immobilieneigentümerin Abrissanordnungen von der Unteren Bauaufsichtsbehörde. Beide legten dagegen Rechtsmittel ein. Die Klagen gegen den Freistaat Bayern werden am 13. Juni vor dem VG München verhandelt.

Neben den Klagen der Eigentümerin und einer Mietpartei gegen die Duldungsanordnungen werden auch die Rechtsstreitigkeiten weiterer Beteiligter behandelt. Vertreter des Kreisbauamts werden bei der Verhandlung präsent sein. Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts München wird somit weitreichende Auswirkungen auf die Zukunft der Schwarzbauten in Wolfratshausen haben.

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Mit einem Portfolio, das mehr als zwei Jahrzehnte Berufserfahrung umfasst, ist der freie Redakteur und Journalist Konrad l. Schneider ein fester Bestandteil der deutschen Medienlandschaft.
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