München

Entscheidung naht: Schwarzbauten in Wolfratshausen vor dem Verwaltungsgericht München

Das Verwaltungsgericht München hat eine bedeutende Entscheidung in Bezug auf Schwarzbauten in Wolfratshausen getroffen. Drei Einfamilienhäuser am Isarspitz wurden vom Landratsamt als Schwarzbauten klassifiziert und mit Abrissanordnungen konfrontiert. Nach einem langwierigen Rechtsstreit befasste sich das Verwaltungsgericht mit den Klagen des Bauherrn und der Immobilieneigentümerin gegen die Beseitigungsanordnungen.

Im Juni 2021 kam das Verwaltungsgericht nach einem Ortstermin zu dem Schluss, dass die Abweichungen von der erteilten Baugenehmigung so gravierend seien, dass eine vollständig neue Genehmigung erforderlich sei. Der Antrag des Bauherrn auf eine neue Genehmigung wurde jedoch abgelehnt, da die Einfamilienhäuser nicht den öffentlich-rechtlichen Vorschriften entsprachen. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof wies den Berufungsantrag in letzter Instanz zurück und bestätigte, dass die Häuser „bauplanungsrechtlich unzulässig“ seien.

Anfang 2023 erhielten sowohl der Bauherr als auch die Immobilieneigentümerin Abrissanordnungen für die Gebäude und legten dagegen Rechtsmittel ein. Das Verwaltungsgericht München wird am 13. Juni über diese Klagen entscheiden, die sich gegen den Freistaat Bayern richten. Des Weiteren werden in separaten Verfahren über die Klagen der Eigentümerin und einer Mietpartei gegen Duldungsanordnungen verhandelt. Vertreter des Kreisbauamts werden bei der Verhandlung anwesend sein, wie die Pressesprecherin des Landratsamts Sabine Schmid mitteilte.

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Mit einem Portfolio, das mehr als zwei Jahrzehnte Berufserfahrung umfasst, ist der freie Redakteur und Journalist Konrad l. Schneider ein fester Bestandteil der deutschen Medienlandschaft.
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