München

Entscheidung naht: Gerichtstermin für Abriss von Schwarzbauten in Wolfratshausen

Das Verwaltungsgericht München hat eine Entscheidung in Bezug auf Schwarzbauten in Wolfratshausen getroffen. Drei Einfamilienhäuser, die laut Landratsamt als Schwarzbauten gelten, stehen vor einem potenziellen Abriss gemäß einer Beseitigungsanordnung. Nach sechs Jahren Streitigkeiten wird das Verwaltungsgericht die Klagen des Bauherrn und der Immobilieneigentümerin gegen diese Anordnungen prüfen.

Im Juni 2021 hat das Verwaltungsgericht festgestellt, dass die Abweichungen von der erteilten Baugenehmigung so erheblich sind, dass eine neue Genehmigung erforderlich wäre. Der Bauherr hat jedoch keinen Anspruch auf diese, da die Einfamilienhäuser nicht den baurechtlichen Vorschriften entsprechen. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat den Berufungsantrag des Bauherrn in letzter Instanz abgewiesen.

Die Untere Bauaufsichtsbehörde am Landratsamt erteilte Anfang 2023 Abrissanordnungen für die betroffenen Gebäude am Isarspitz. Sowohl der Bauherr als auch die Immobilieneigentümerin haben dagegen Rechtsmittel eingelegt. Das Verwaltungsgericht München wird diese Klagen gegen den Freistaat Bayern in einer Verhandlung am 13. Juni behandeln. Darüber hinaus werden weitere Verfahren über Klagen gegen Duldungsanordnungen entschieden.

Das Schicksal der drei Einfamilienhäuser am Isarspitz in Wolfratshausen hängt somit von der anstehenden Entscheidung des Verwaltungsgerichts München ab, das die Klagen der Betroffenen gegen die Beseitigungsanordnungen prüfen wird.

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Mit einem Portfolio, das mehr als zwei Jahrzehnte Berufserfahrung umfasst, ist der freie Redakteur und Journalist Konrad l. Schneider ein fester Bestandteil der deutschen Medienlandschaft.
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