Das Verwaltungsgericht München hat eine Entscheidung zu den Schwarzbauten in Wolfratshausen getroffen. Laut dem Kreisbauamt müssen drei Einfamilienhäuser abgerissen werden, da sie nicht den öffentlich-rechtlichen Vorschriften entsprechen. Der Bauherr und seine Tochter, die Immobilieneigentümerin, klagten gegen die Beseitigungsanordnungen. Das Verwaltungsgericht befasste sich mit den Klagen und kam zu dem Ergebnis, dass die Abweichungen von der Baugenehmigung so gravierend seien, dass eine neue Genehmigung erforderlich sei, auf die der Bauherr jedoch keinen Anspruch habe.
Seit sechs Jahren sind die Schwarzbauten am Isarspitz ein Streitpunkt. Nach einem Ortstermin im Juni 2021 stellte das Verwaltungsgericht fest, dass die Häuser bauplanungsrechtlich unzulässig seien. Trotz des Berufungsantrags wies der Bayerische Verwaltungsgerichtshof diesen in letzter Instanz ab. Im Jahr 2023 erhielten der Bauherr und die Immobilieneigentümerin Abrissanordnungen, gegen die sie rechtliche Schritte einleiteten.
Das VG München behandelt die Klagen gegen den Freistaat Bayern in einem Verfahren am 13. Juni. Neben den Klagen der Eigentümerin wird auch über die Duldungsanordnungen entschieden. Vertreter des Kreisbauamts werden an der Verhandlung teilnehmen, wie Sabine Schmid, Pressesprecherin des Landratsamts, bestätigte. Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts München wird somit maßgeblich für die Zukunft der Schwarzbauten in Wolfratshausen sein.