München

Entscheidung des Verwaltungsgerichts: Abriss von Schwarzbauten in Wolfratshausen

Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts München in Bezug auf Schwarzbauten in Wolfratshausen steht bevor. Laut dem Landratsamt wurden drei Einfamilienhäuser als Schwarzbauten identifiziert und müssen gemäß einer Beseitigungsanordnung abgerissen werden. Dieser Fall beschäftigt die Gerichte bereits seit sechs Jahren und erreicht nun einen entscheidenden Punkt, da das VG München die Klagen des Bauherrn und seiner Tochter, der Immobilieneigentümerin, gegen die Abrissanordnungen behandelt.

Eine vorherige Entscheidung des VG im Juni 2021 ergab, dass die Abweichungen von der ursprünglichen Baugenehmigung so gravierend seien, dass eine neue Genehmigung erforderlich sei. Der Bauherr konnte jedoch keinen Anspruch darauf geltend machen, da die Häuser nicht den öffentlich-rechtlichen Vorschriften entsprachen. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof wies den Berufungsantrag des Bauherrn abschließend ab, betonend, dass die Unzulässigkeit der Bauwerke nicht ernsthaft in Frage zu stellen sei.

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Die Klagen des Bauherrn und der Immobilieneigentümerin gegen den Freistaat Bayern wurden Anfang 2023 vor dem VG München eingereicht. Das Verfahren dazu soll am 13. Juni stattfinden. Ebenfalls werden weitere Verfahren bezüglich der Klagen einer Eigentümerin und einer Mietpartei gegen Duldungsanordnungen behandelt. Das Kreisbauamt wird bei der Verhandlung präsent sein, wie Sabine Schmid, Pressesprecherin des Landratsamtes, bestätigte.

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Mit einem Portfolio, das mehr als zwei Jahrzehnte Berufserfahrung umfasst, ist der freie Redakteur und Journalist Konrad l. Schneider ein fester Bestandteil der deutschen Medienlandschaft.
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