Kriminalität und JustizMünchen

Entscheidendes Gerichtsverfahren: Abbruch von Schwarzbauten in Wolfratshausen

Das Verwaltungsgericht München wird eine wichtige Entscheidung in Bezug auf Schwarzbauten treffen. Drei Einfamilienhäuser in Wolfratshausen wurden vom Landratsamt als Schwarzbauten eingestuft und müssen gemäß einer Beseitigungsanordnung abgerissen werden. Dieser lang andauernde Streit um die Gebäude am Isarspitz beschäftigt die Gerichte seit sechs Jahren.

Nach einem Ortstermin im Juni 2021 kam das Verwaltungsgericht zu dem Schluss, dass die Abweichungen von der ursprünglichen Baugenehmigung so gravierend sind, dass eine neue Genehmigung erforderlich wäre. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof wies den Berufungsantrag des Bauherrn in letzter Instanz ab, da die Häuser nicht den öffentlich-rechtlichen Vorschriften entsprächen.

Im Jahr 2023 erhielten der Bauherr und die Immobilieneigentümerin Abrissanordnungen für die drei Gebäude am Isarspitz. Gegen diese Anordnungen legten sie Rechtsmittel ein. Das Verwaltungsgericht München wird am 13. Juni über diese Klagen gegen den Freistaat Bayern verhandeln. Des Weiteren werden weitere Verfahren über Klagen der Eigentümerin und einer Mietpartei gegen Duldungsanordnungen entschieden. Vertreter des Kreisbauamts werden bei der Verhandlung anwesend sein, wie die Pressesprecherin des Landratsamts, Sabine Schmid, bestätigte.

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Mit einem Portfolio, das mehr als zwei Jahrzehnte Berufserfahrung umfasst, ist der freie Redakteur und Journalist Konrad l. Schneider ein fester Bestandteil der deutschen Medienlandschaft.
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