München

Entscheidender Gerichtstermin zu Schwarzbauten in Wolfratshausen

Am Isarspitz in Wolfratshausen stehen drei Einfamilienhäuser, die vom Landratsamt als Schwarzbauten eingestuft und zur Beseitigung verurteilt wurden. Nach sechs Jahren juristischer Auseinandersetzungen fällt das Verwaltungsgericht München nun eine Entscheidung über die Klagen des Bauherrn und seiner Tochter, der Immobilieneigentümerin, gegen die Abrissanordnungen.

Bereits im Juni 2021 hatte das Verwaltungsgericht festgestellt, dass die Abweichungen von der ursprünglichen Baugenehmigung so erheblich seien, dass eine neue Genehmigung erforderlich sei. Diese neue Genehmigung wurde dem Bauherrn jedoch verwehrt, da die Häuser nicht den öffentlich-rechtlichen Vorschriften entsprachen. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof bestätigte diese Ansicht in letzter Instanz und wies den Berufungsantrag des Bauherrn zurück.

Die Eigentümerin und eine Mietpartei haben ihrerseits Klagen gegen die Duldungsanordnungen eingereicht. Das Verwaltungsgericht München wird über diese Klagen ebenso verhandeln. Vertreter des Kreisbauamts werden bei der Verhandlung anwesend sein, um die Position des Landratsamts zu vertreten. Am 13. Juni wird somit eine wichtige Entscheidung über die Zukunft der Schwarzbauten am Isarspitz erwartet.

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Mit einem Portfolio, das mehr als zwei Jahrzehnte Berufserfahrung umfasst, ist der freie Redakteur und Journalist Konrad l. Schneider ein fester Bestandteil der deutschen Medienlandschaft.
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