Das Verwaltungsgericht München hat eine Entscheidung zu den Schwarzbauten in Wolfratshausen getroffen. Die Schlichtung bezieht sich auf drei Einfamilienhäuser, die laut Landratsamt Schwarzbauten sind und gemäß einer Beseitigungsanordnung abgerissen werden müssen. Diese Gebäude am Isarspitz sind seit sechs Jahren Gegenstand eines Streits. Der Bauherr und die Immobilieneigentümerin haben Klagen gegen die Abrissanordnungen eingereicht, die nun vor dem VG München verhandelt werden.
Nach einem Ortstermin im Juni 2021 stellte das VG fest, dass die Abweichungen von der erteilten Baugenehmigung so gravierend seien, dass eine neue Genehmigung erforderlich sei. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof wies den Berufungsantrag des Bauherrn in letzter Instanz ab, da die Häuser nicht den öffentlich-rechtlichen Vorschriften entsprechen. Die Unzulässigkeit der drei Häuser sei laut dem Gericht „nicht ernstlich zweifelhaft“.
Die Betroffenen haben gegen den Freistaat Bayern geklagt. Im Verfahren am 13. Juni werden die Klagen vor dem VG München verhandelt. Zusätzlich werden weitere Verfahren über Klagen von Eigentümern und Mietparteien gegen Duldungsanordnungen entschieden. Vertreter des Kreisbauamts werden bei der Verhandlung anwesend sein, wie Sabine Schmid, Pressesprecherin des Landratsamts, bestätigte.