München

Entscheidender Gerichtstermin für Abriss von Schwarzbauten in Wolfratshausen

Das Verwaltungsgericht München hat eine bedeutende Entscheidung im Zusammenhang mit drei Schwarzbauten in Wolfratshausen getroffen. Die fraglichen Einfamilienhäuser am Isarspitz sind seit sechs Jahren Gegenstand von Kontroversen. Nach einem Ortstermin im Juni 2021 kam das VG zu dem Schluss, dass die Bauwerke erheblich von der erteilten Baugenehmigung abweichen und somit eine neue Genehmigung erforderlich sei. Der Bauherr und die Immobilieneigentümerin klagten gegen die Beseitigungsanordnungen des Landratsamts.

Ein Berufungsantrag des Bauherrn wurde vom Bayerischen Verwaltungsgerichtshof in letzter Instanz abgewiesen. Es wurde festgestellt, dass die drei Einfamilienhäuser nicht den öffentlich-rechtlichen Vorschriften entsprechen und somit „bauplanungsrechtlich unzulässig“ seien. Anfang 2023 erhielten der Bauherr und die Eigentümerin Abrissanordnungen von der Unteren Bauaufsichtsbehörde am Landratsamt und legten dagegen Rechtsmittel ein.

Das Verwaltungsgericht München wird über die Klagen gegen den Freistaat Bayern in einem Verfahren am 13. Juni entscheiden. Zusätzlich werden in separaten Verfahren auch über Klagen einer weiteren Eigentümerin und einer Mietpartei bezüglich der Duldungsanordnungen verhandelt. Vertreter des Kreisbauamts werden bei der Verhandlung anwesend sein, um den Fall weiter zu verfolgen.

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Mit einem Portfolio, das mehr als zwei Jahrzehnte Berufserfahrung umfasst, ist der freie Redakteur und Journalist Konrad l. Schneider ein fester Bestandteil der deutschen Medienlandschaft.
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