München

Entscheidender Gerichtstermin für Abriss von Schwarzbauten in Wolfratshausen

Das Verwaltungsgericht München hat eine Entscheidung bezüglich drei Schwarzbauten in Wolfratshausen getroffen. Laut dem Landratsamt handelt es sich bei den Einfamilienhäusern um Schwarzbauten, die gemäß einer Beseitigungsanordnung abgerissen werden müssen. Seit sechs Jahren sind diese Gebäude ein Streitpunkt, der nun vor Gericht verhandelt wird.

Das Verwaltungsgericht München hatte bereits 2021 nach einem Ortstermin festgestellt, dass die Abweichungen von der erteilten Baugenehmigung so schwerwiegend seien, dass eine neue Genehmigung notwendig sei. Der Bauherr hat jedoch keinen Anspruch auf eine solche Genehmigung, da die Häuser nicht den öffentlich-rechtlichen Vorschriften entsprechen. Ein Berufungsantrag des Bauherrn wurde vom Bayerischen Verwaltungsgerichtshof in letzter Instanz abgewiesen.

Die Beseitigungsanordnungen der Unteren Bauaufsichtsbehörde am Landratsamt wurden vom Bauherrn und der Immobilieneigentümerin angefochten. Das Verwaltungsgericht München wird über diese Klagen gegen den Freistaat Bayern in einem Verfahren am 13. Juni entscheiden. Des Weiteren werden auch Klagen einer Eigentümerin und einer Mietpartei gegen Duldungsanordnungen behandelt. Vertreter des Kreisbauamts werden bei der Verhandlung anwesend sein, wie Sabine Schmid, Pressesprecherin des Landratsamts, bestätigte.

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Mit einem Portfolio, das mehr als zwei Jahrzehnte Berufserfahrung umfasst, ist der freie Redakteur und Journalist Konrad l. Schneider ein fester Bestandteil der deutschen Medienlandschaft.
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