München

Entscheidender Gerichtstermin für Abriss von Schwarzbauten in Wolfratshausen

Das Verwaltungsgericht München hat eine Entscheidung bezüglich der Schwarzbauten in Wolfratshausen getroffen. Laut dem Landratsamt handelt es sich bei drei Einfamilienhäusern am Isarspitz um Schwarzbauten, die aufgrund einer Beseitigungsanordnung abgerissen werden müssen. Dieses Thema ist seit sechs Jahren Gegenstand von Auseinandersetzungen. Der Bauherr und die Immobilieneigentümerin haben Klagen gegen die Beseitigungsanordnungen eingereicht, die nun vor dem Verwaltungsgericht München verhandelt werden.

Das Verwaltungsgericht hatte bereits im Juni 2021 nach einem Ortstermin festgestellt, dass die Abweichungen von der Baugenehmigung so gravierend seien, dass eine neue Genehmigung erforderlich sei. Der Bauherr könne jedoch keinen Anspruch auf eine solche Genehmigung geltend machen, da die Einfamilienhäuser nicht den öffentlich-rechtlichen Vorschriften entsprächen. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof wies den Berufungsantrag des Bauherrn in letzter Instanz zurück, da die “bauplanungsrechtliche Unzulässigkeit” der Häuser nicht ernsthaft zweifelhaft sei.

Die Klagen des Bauherrn und der Eigentümerin gegen den Freistaat Bayern werden vor dem Verwaltungsgericht München verhandelt. Die Untere Bauaufsichtsbehörde am Landratsamt hatte zuvor Abrissanordnungen für die Gebäude erlassen, gegen die Vater und Tochter Einspruch erhoben haben. Die Verhandlung über diese Klagen ist für den 13. Juni angesetzt. Zusätzlich wird über Klagen der Eigentümerin und einer Mietpartei gegen Duldungsanordnungen verhandelt. Vertreter des Kreisbauamts werden ebenfalls an der Verhandlung teilnehmen.

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Mit einem Portfolio, das mehr als zwei Jahrzehnte Berufserfahrung umfasst, ist der freie Redakteur und Journalist Konrad l. Schneider ein fester Bestandteil der deutschen Medienlandschaft.
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