München

Entscheidender Gerichtstermin: Abriss von Schwarzbauten in Wolfratshausen wird verhandelt

Das Verwaltungsgericht München hat kürzlich eine bedeutende Entscheidung im Zusammenhang mit Schwarzbauten getroffen. Drei Einfamilienhäuser in Wolfratshausen wurden vom Landratsamt als Schwarzbauten eingestuft und zur Beseitigung verurteilt. Nach langen sechs Jahren Streit steht nun ein entscheidender Gerichtstermin an, bei dem das Gericht die Klagen des Bauherrn und seiner Tochter, der Eigentümerin der Immobilie, gegen die Beseitigungsanordnungen prüft.

Bereits im Juni 2021 hatte das Verwaltungsgericht nach einem Ortstermin festgestellt, dass die Abweichungen von der ursprünglichen Baugenehmigung so gravierend seien, dass eine neue Genehmigung erforderlich sei. Der Bauherr hatte jedoch keinen Anspruch darauf, da die drei Einfamilienhäuser nicht den öffentlich-rechtlichen Vorschriften entsprachen. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof wies den Berufungsantrag des Bauherrn in letzter Instanz ab, da die Häuser „bauplanungsrechtlich unzulässig“ seien.

Neben den gerichtlichen Auseinandersetzungen gegen die Beseitigungsanordnungen richteten sich Klagen des Bauherrn und der Eigentümerin gegen den Freistaat Bayern. Die Untere Bauaufsichtsbehörde des Landratsamtes hatte Anfang 2023 Abrissanordnungen für die betroffenen Gebäude erlassen, gegen die Vater und Tochter rechtliche Schritte einleiteten. Die Klagen gegen den Freistaat Bayern werden am 13. Juni vor dem Verwaltungsgericht München verhandelt, wobei auch Klagen anderer Parteien behandelt werden. Sabine Schmid, Pressesprecherin des Landratsamtes, bestätigte die Anwesenheit von Vertretern des Kreisbauamts bei der Verhandlung.

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