München

Entscheidender Gerichtstermin: Abriss von Schwarzbauten in Wolfratshausen

Das Verwaltungsgericht in München hat eine Entscheidung bezüglich Schwarzbauten in Wolfratshausen getroffen. Laut dem Landratsamt gelten drei Einfamilienhäuser am Isarspitz als Schwarzbauten und müssen gemäß einer Beseitigungsanordnung abgerissen werden. Nach einer sechsjährigen Auseinandersetzung mit den Bauherren steht nun eine wichtige Gerichtsverhandlung an, in der das VG München die Klagen des Bauherrn und seiner Tochter, der Immobilieneigentümerin, gegen die Anordnungen prüft.

Im Juni 2021 hatte das Verwaltungsgericht nach einem Ortstermin festgestellt, dass die Abweichungen von der erteilten Baugenehmigung so gravierend seien, dass eine neue Genehmigung erforderlich sei. Der Bauherr erhielt allerdings keinen Anspruch darauf, da die Häuser nicht den öffentlich-rechtlichen Vorschriften entsprechen. Der Berufungsantrag wurde vom Bayerischen Verwaltungsgerichtshof abgelehnt, da die Unzulässigkeit der Bauwerke nicht in Frage gestellt wurde.

Die Bauherrin und Eigentümerin klagen nun gegen den Freistaat Bayern. Die Untere Bauaufsichtsbehörde hatte Anfang 2023 Abrissanordnungen für die Gebäude erlassen, gegen die Vater und Tochter rechtliche Schritte einleiteten. Das VG München behandelt diese Klagen in einem Verfahren am 13. Juni. Außerdem werden weitere Verfahren über Klagen gegen Duldungsanordnungen entschieden. Vertreter des Kreisbauamts werden die Verhandlung begleiten.

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Mit einem Portfolio, das mehr als zwei Jahrzehnte Berufserfahrung umfasst, ist der freie Redakteur und Journalist Konrad l. Schneider ein fester Bestandteil der deutschen Medienlandschaft.
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