Agression d’une enseignante à Ajaccio : le tribunal correctionnel rendra son jugement le 24 juin
Am Freitag, den 17. Mai fand vor dem Strafgericht von Ajaccio der Prozess des sofortigen Erscheinens des Elternteils statt, der am Montag, dem 13. Mai, eine Lehrerin in der Grundschule Salines VI angegriffen hatte. Anwesend waren die Lehrergewerkschaften und die akademischen Behörden.
Das Gericht wird am 24. Juni sein Urteil verkünden.
Gefängnis gefordert
Die Mutter, der vorgeworfen wurden, vorsätzliche Gewalt gegen eine Person des öffentlichen Dienstes in einer Einrichtung des Bildungsministeriums sowie der Konsum von Cannabis, wurde vorläufig unter gerichtliche Aufsicht gestellt. Sie darf sich nicht mehr dem Salines VI nähern, keinen Kontakt zur Opferin aufnehmen und muss allen Vorladungen im Zusammenhang mit dem Fall nachkommen.
Zuvor hatte der Staatsanwalt, „angesichts des Kontextes und der Persönlichkeitsmerkmale“ der Angeklagten, eine Freiheitsstrafe von einem Jahr mit einer zweijährigen Bewährungsstrafe gefordert, sowie die Verpflichtung zur Teilnahme an Behandlungen im Zusammenhang mit der Bewältigung ihrer Impulsivität und ihres Drogenkonsums. Seine Forderungen umfassten auch die Durchführung eines Bürgerschaftskurses, das Verbot, Kontakt zur Opferin und zur Einrichtung aufzunehmen, sowie die Entschädigung der Zivilparteien.
Der Anwalt Jean-Philippe Battini, der die Lehrerin vertrat, forderte eine Maßnahme zur Entfernung und eine ärztliche Untersuchung der Lehrerin und des gesamten Lehrkörpers.
In seiner Plädoyer forderte er auch den Elternteil auf, „über seine Situation und die seiner Kinder nachzudenken“. Diese Empfehlung wurde der Angeklagten erneut von Anwältin Anna-Maria Sollacaro, die die Schulleitung vertrat, ausgesprochen. „Ich fordere sie zur Selbstreflexion auf“, betonte sie, bevor sie forderte, dass sie verpflichtet wird, 1.000 Euro an den Abteilungsverband der Schulpfleglinge zu zahlen.
Obwohl er zugab, dass das Verhalten seiner Klientin „bestraft werden muss“, plädierte Anwalt Xavier Casimiri für „eine Strafe, die die Schwierigkeiten berücksichtigt, die sie hat“.