München

Einladung zur Besetzung des Jugendhilfeausschusses im Landkreis Eichsfeld

Die Nachbesetzung des Jugendhilfeausschusses im Landkreis Eichsfeld steht an, gemäß § 71 Abs. 1, Ziff. 2 des SGB VIII sollen zwei Fünftel der stimmberechtigten Mitglieder durch anerkannte freie Träger der Jugendhilfe besetzt werden. Insgesamt gibt es vier Sitze und vier stellvertretende Mitglieder zu besetzen. Die anerkannten freien Träger der Jugendhilfe sind daher aufgefordert, einen gemeinsamen Vorschlag zur Nachbesetzung der freigewordenen Sitze einzureichen.

Um die Sitze im Jugendhilfeausschuss neu zu besetzen, findet eine Abstimmung unter den freien Trägern der Jugendhilfe im Landkreis Eichsfeld statt. Die Versammlung wird für den 18.06.2023 um 14:00 Uhr im Beratungsraum des Jugendamtes, Zimmer 104, in der Aegidienstraße 24 in 37308 Heilbad Heiligenstadt angesetzt. Die Einladung richtet sich an alle freien Träger der Jugendhilfe in der Region. Das Landratsamt bittet um die Teilnahme einer legitimierten Vertreterin oder eines legitimierten Vertreters pro Träger.

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Es wird erwartet, dass die anerkannten Träger der freien Jugendhilfe im Landkreis Eichsfeld einen koordinierten Vorschlag zur Besetzung der frei werdenden Sitze im Jugendhilfeausschuss vorlegen. Die Versammlung zur Abstimmung über die Besetzung findet am 18.06.2023 statt und bietet den Trägern die Möglichkeit, ihre Stimme und ihren Einfluss geltend zu machen. Es ist wichtig, dass legitimierte Vertreter der Träger an der Versammlung teilnehmen, um eine reibungslose und demokratische Wahl sicherzustellen. Die Einladung und Einberufung der Versammlung erfolgt gemäß den gesetzlichen Bestimmungen des § 71 Abs. 1, Ziff. 2 des SGB VIII.

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Mit einem Portfolio, das mehr als zwei Jahrzehnte Berufserfahrung umfasst, ist der freie Redakteur und Journalist Konrad l. Schneider ein fester Bestandteil der deutschen Medienlandschaft.
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