Die Bundespolizei am Flughafen Düsseldorf stellte am Dienstagmorgen einen 51-jährigen Iraker fest, der auf dem Weg nach Erbil, Irak, war. Bei der Kontrolle entdeckten die Beamten, dass gegen ihn ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft München wegen gefährlicher Körperverletzung vorlag. Dieser Haftbefehl war bereits im November 2024 erlassen worden, nachdem der Mann im April 2023 rechtskräftig verurteilt wurde und seither untergetaucht war.

Da der Iraker die fällige Geldstrafe von 1.200 Euro nicht bezahlen konnte, wurde die Ersatzfreiheitsstrafe von 80 Tagen aktiv. Er wurde daraufhin von der Bundespolizei an die zuständigen Justizbehörden überstellt, um seine Haft anzutreten. Ein dramatischer Fall, der die unnachgiebige Hand der Gesetze verdeutlicht!