In der vergangenen Nacht wurde ein 50-jähriger polnischer Mann an der Autobahnraststätte An der Neiße von der Bundespolizei festgenommen. Bei der Überprüfung seiner Personalien entdeckten die Beamten eine Fahndungsnotiz, die auf einen Haftbefehl des Amtsgerichts München aus dem Jahr 2024 hinwies. Der Mann steht im Verdacht, gegen Weisungen während der Führungsaufsicht verstoßen zu haben, weshalb Untersuchungshaft angeordnet wurde.
Heute wird ein Ermittlungsrichter am Görlitzer Amtsgericht über das weitere Vorgehen entscheiden: Kommt der Beschuldigte in eine Justizvollzugsanstalt oder bleibt er auf freiem Fuß? Die Spannung steigt, während der Fall seine juristischen Wendungen nimmt.