Die Bundespolizei hat für den Zeitraum vom 31. Dezember 2024, 12:00 Uhr bis 1. Januar 2025, in mehreren Münchner Bahnhöfen sowie in den Hauptbahnhöfen Nürnberg, Augsburg, Regensburg, Würzburg und Aschaffenburg ein vorübergehendes Verbot für das Mitführen gefährlicher Gegenstände erlassen. Darunter fallen Schusswaffen, Hieb-, Stoß- und Stichwaffen sowie alle Arten von Messern. Diese Maßnahme zielt darauf ab, die Sicherheit während der Silvesterfeierlichkeiten zu gewährleisten.

Die Verbotszone umfasst alle Gebäude, Personentunnel und Bahnsteige der betroffenen Bahnhöfe. Bundespolizeikräfte werden die Einhaltung des Verbots überwachen. Bei Verstößen sind Sicherstellungen der verbotenen Gegenstände sowie mögliche Zwangsgelder, Platzverweise oder Bahnhofsverbote zu erwarten. Zudem weist die Bundespolizei darauf hin, dass Waffen in der Öffentlichkeit strengen waffenrechtlichen Bestimmungen unterliegen und häufig zu einer Eskalation von Gewalt führen können.