Vorfall | Betrug, Korruption |
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Uhrzeit | 09:06 |
Ort | München |
Ursache | Untreue |
Die Miesbacher Sparkassenaffäre zieht weitere Konsequenzen nach sich: Das Landgericht München II hat die Klage des ehemaligen Vorstandsvorsitzenden Georg Bromme auf Fortzahlung seiner Pensionsansprüche endgültig abgewiesen. Die Entscheidung, die am Donnerstag veröffentlicht wurde, besiegelt das Schicksal Brommes, der bereits wegen Untreue zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und acht Monaten verurteilt wurde. Er hatte mehr als 12.000 Euro für den Monat März 2023 gefordert, doch die Richter entschieden, dass diese Ansprüche aufgrund seiner strafrechtlichen Verurteilung nicht bestehen. Dies berichtete die Münchener Merkur.
Rückzahlung und neue Rentenansprüche
Der Fall wird komplexer, denn die Kreissparkasse musste Bromme weiterhin Pensionszahlungen leisten, bis seine Verurteilung rechtskräftig wurde. Insgesamt musste er nun für eineinhalb Monate rund 14.000 Euro an die Sparkasse zurückzahlen. Dies geschah, weil das Beamtenrecht für Verurteilungen über einem Jahr eine Streichung der Pensionsansprüche vorsieht. Der Anwalt der Sparkasse erklärte, dass die Zahlungen „ohne Rechtsgrund“ erfolgt seien, und die Rückforderung somit gerechtfertigt war. Es blieb jedoch unklar, ob Bromme vor das Oberlandesgericht ziehen wird, um die Entscheidung anzufechten, wie die Süddeutsche Zeitung berichtete.
Zusätzlich wurde bekannt, dass Bromme mittlerweile in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert ist. Der Verlust seiner Pensionsansprüche ist ein weiteres Kapitel in der Miesbacher Affäre, die bereits das Schicksal von Jakob Kreidl, dem ehemaligen Landrat, beeinträchtigt hat. Beide standen wegen luxuriöser Ausgaben, die auf Kosten der Sparkasse getätigt wurden, unter Beschuss und wurden bereits verurteilt, was mittlerweile auch finanzielle Folgen für ihre Altersversorgung hat.
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