In Traubing, an der Verbindungsstraße nach Garatshausen, wurde am Freitagabend eine Verkehrskontrolle durchgeführt, bei der ein 31-jähriger Mann aus München aufgefallen ist. Bei der Kontrolle, die kurz vor 22 Uhr stattfand, wurde bei dem Fahrer Alkoholgeruch festgestellt. Ein anschließender Atemalkoholtest ergab ein Ergebnis von über 0,5 Promille.
Die Konsequenzen für den Mann sind gravierend. Er erhielt eine Bußgeldanzeige und muss mit einem Fahrverbot von einem Monat rechnen. Zudem wurde ihm eine Geldbuße in Höhe von 500 Euro auferlegt, und ihm wurde die Weiterfahrt untersagt, wie Merkur berichtete.
Rechtslage und Promillegrenzen
Alkohol am Steuer gefährdet nicht nur den Fahrer selbst, sondern auch andere Verkehrsteilnehmer. Laut den aktuellen Regelungen des ADAC beträgt die Promillegrenze für Autofahrer:
- 0,0 Promille: Absolutes Alkoholverbot für Personen bis 21 Jahre und Fahranfänger in der Probezeit.
- 0,3 Promille: Beginn der relativen Fahruntüchtigkeit.
- 0,5 bis 1,09 Promille: Ordnungswidrigkeit, bei erstmaligem Verstoß drohen 500 Euro Bußgeld, 2 Punkte in Flensburg, 1 Monat Fahrverbot.
- Ab 1,1 Promille: Absolute Fahruntüchtigkeit, strafbar.
- Ab 1,6 Promille: MPU (medizinisch-psychologische Untersuchung) zwingend erforderlich.
Das Ergebnis des Atem-Alkoholtests wird in Milligramm pro Liter angegeben, wobei zur Berechnung des Promillewertes dieser Wert verdoppelt wird. Im Falle einer Verweigerung des Atemtests erfolgt eine Blutentnahme zur Feststellung der Blutalkoholkonzentration.
Bei Verstößen gegen die Alkoholverordnungen sind auch die Konsequenzen erheblich. Ein Geldbußensystem sieht Geldstrafen und Punkte im Fahreignungsregister vor. Bei Fahranfängern unter der 0,0 Promillegrenze wird bereits ab 0,2 Promille ein Bußgeld von 250 Euro fällig, während Bus-, Taxi- und Gefahrgutfahrer mit Bußgeldern von bis zu 10.000 Euro rechnen müssen, wie ADAC ausführte.