Der ADAC hat in einer umfassenden Untersuchung das Verhalten von Verkehrsteilnehmern an roten Ampeln in fünf deutschen Großstädten analysiert. In Berlin, Hamburg, Köln, Leipzig und München wurden die Verkehrsteilnehmer an stark frequentierten Kreuzungen über einen Zeitraum von vier Stunden beobachtet. Insgesamt wurden über 66.000 Personen anonym erfasst und dabei 2.833 Verstöße gegen das Rotlicht festgestellt, was etwa 4% der Beobachtungen entspricht. Diese Erhebung, die im Oktober 2022 stattfand, wurde mithilfe eines KI-gestützten Kamerasystems durchgeführt, welches sowohl einfache als auch qualifizierte Verstöße erfasst hat. bnn.de berichtet, dass bei einer Ahndung aller Verstöße Bußgelder in Höhe von rund 158.000 Euro und 164 einmonatige Fahrverbote hätten verhängt werden können.

Besonders auffällig sind die E-Scooter-Fahrer, von denen etwa 14% (338 Nutzer) rote Ampeln überfuhren. Auch Fußgänger waren nicht unbeteiligt, hier lag der Prozentsatz der Verstöße bei 8,5% (16.827 Verstöße). Radfahrer missachteten das Rotlicht in ca. 8% der Fälle (9.520 Verstöße). Im Gegensatz dazu hielten sich die Kraftfahrzeugführer am häufigsten an das Haltesignal, mit nur 1,6% (39.473) der beobachteten Fahrer, die gegen das Rotlicht verstießen. adac.de führt aus, dass die Betrachtung eines Haltelinienverstoßes, welcher nur mit einer niedrigen Geldstrafe belegt wird, gleichwohl von Bedeutung ist.

Forschungsergebnisse und Verhaltensmuster

Die Untersuchung zeigt, dass sich Rotlichtverstöße besonders häufig bei längeren Rotphasen und relativ geringem Verkehr monetär auswirken. Fünf von 25 Rotlichtverstößen fielen in die Kategorie der qualifizierten Verstöße, bei denen die Ampel länger als eine Sekunde rot war. Dies verfestigt den Eindruck, dass gewisse Umstände Verkehrsteilnehmer dazu verleiten, die Regelungen zu missachten. Fußgänger, die bei Rot über die Straße gehen, müssen sich ebenfalls der Verantwortung stellen, da sie im Fall einer Gefährdung oder eines Unfalls haftbar gemacht werden können, während Radfahrer und E-Scooter Fahrer höhere Bußgelder und Punkte im Fahreignungsregister für Verstöße erwarten. hopkins.law erklärt, dass die Unterscheidung zwischen einfachen und qualifizierten Rotlichtverstößen wichtig für die Zuordnung der Strafen ist.

Bei den finanziellen Konsequenzen für Verstöße zeigt die ADAC-Untersuchung, dass ein einfacher Rotlichtverstoß mit einem Bußgeld von 90 Euro und einem Punkt im Fahreignungsregister geahndet wird, während qualifizierte Verstöße mit 200 Euro und zwei Punkten zu rechnen haben. Fahranfänger in der Probezeit müssen mit besonders strengen Maßnahmen rechnen, darunter die Verlängerung der Probezeit und die Verpflichtung zu einem Aufbauseminar. Bei wiederholten Verstößen droht sogar der Führerscheinentzug.

Zukunftsperspektiven

Die ADAC-Studie hat auch Anregungen für die zukünftige Planung und Kontrolle von Ampeln gegeben. Praktische Tests zur Optimierung von Ampelphasen sind bereits in verschiedenen Städten begonnen worden, wobei moderne Technologien wie KI genutzt werden. Dies könnte dazu beitragen, die Verkehrssicherheit zu erhöhen und das Verhalten der Verkehrsteilnehmer nachhaltig zu verändern. Der ADAC fordert daher konsequente Ampelkontrollen, um die Akzeptanz und die Befolgung der Verkehrsregeln zu steigern.