Die Mieter in Dortmund sehen sich aktuell mit einer Reihe von fehlerhaften Mieterhöhungen konfrontiert. Laut Ruhr24 warnt der Mieterverein Dortmund vor gravierenden Fehlern, die durch die Vertauschung von Mittelwert und Oberwert bei der Mietberechnung entstanden sind. Dies betrifft insbesondere Siedlungen wie Echeloh, Jungferntal und die Erbpachtstraße/Weiße-Ewald-Straße.
Am 10. März 2025 hat ein Wohnungsunternehmen bereits Schritte unternommen, um die Situation zu klären, indem es die Mieterhöhungszustimmungen zurückgezogen hat. Der Mieterverein fordert die Rücknahme aller fehlerhaften Mieterhöhungen und rät den Betroffenen, ihre Mieterhöhungen sorgfältig zu prüfen. Mieter haben dafür mindestens zwei Monate Zeit; eine Zustimmung kann nicht rückgängig gemacht werden.
Rechtslage und Mietspiegel
Gemäß den Informationen des Mietervereins Dortmund ist der Mietspiegel ein zentrales Instrument im deutschen Mietrecht, das einen Überblick über die ortsübliche Vergleichsmiete bietet. Diese Basis ist für Mieterhöhungsverfahren essenziell, da Vermieter Mieterhöhungen an diesen Vergleich anpassen müssen, um rechtmäßig zu handeln. Dabei müssen sie Fristen, Kappungsgrenzen sowie Form- und Begründungsvorschriften beachten. Ein Mietspiegel für Dortmund, der auch die umliegenden Gemeinden abdeckt, zeigt einen durchschnittlichen Anstieg der Mieten um 5,01% für 2025/2026.
Der Mietspiegel berücksichtigt verschiedene Faktoren wie Baujahr, Wohnungsgröße und Ausstattung, die einen bedeutenden Einfluss auf die Höhe der Mieten haben können. Höhere Mieterhöhungen sind vor allem in älteren Gebäuden zu erwarten. Zudem gilt seit März 2025 die Mietpreisbremse in Dortmund, um die Mieter vor übermäßigen Erhöhungen zu schützen. Diese sieht vor, dass die Kappungsgrenze für Mieterhöhungen nun bei 15% innerhalb von drei Jahren liegt.
Unterstützung für Mieter
Der Mieterverein bietet Mitgliedern Unterstützung bei der Prüfung von Mieterhöhungen an. Es ist in jedem Fall ratsam, dass Mieter ihre Mieterhöhungen genau prüfen und rechtlichen Beistand in Anspruch nehmen, falls Unstimmigkeiten auftreten. Unzulässige Mieterhöhungen können durch Einsichtnahme in den Mietspiegel angefochten werden. Mieter haben die Möglichkeit, sich auf die Gesetze zu berufen, die klarstellen, dass jede Mieterhöhung den Vorschriften des § 558 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) entsprechen muss.
Das Landgericht München hat zudem klargestellt, dass Vermieter die Miete nicht über den aktuellen Mietspiegel hinaus erhöhen dürfen, auch nicht aufgrund von Inflation. Diese Entscheidung stärkt die Position der Mieter und hebt die bindende Bedeutung des Mietspiegels hervor. Die gesetzlichen Vorgaben erfordern, dass Mieterhöhungen stets nachvollziehbar begründet und schriftlich vorgelegt werden müssen, damit Mieter geschützt sind.
Es bleibt abzuwarten, wie sich die Situation für die Mieter in Dortmund entwickeln wird, doch die aktuellen Warnungen des Mietervereins und die klare rechtliche Lage lassen darauf schließen, dass eine ordnungsgemäße Prüfung der Mieterhöhungen für alle Betroffenen essenziell ist.