Miesbach

Lärmbelästigung in Bayrischzell: Gerichtsverhandlung bringt möglichen Kompromiss hervor

Seit mehr als zwölf Jahren gibt es Streit um den Lärm auf dem Multifunktionsplatz in Bayrischzell. Kürzlich musste das Verwaltungsgericht über den Fall entscheiden, ohne jedoch ein endgültiges Urteil zu fällen. Während des Gerichtstermins wurde festgestellt, dass mehr als die erlaubten zehn Personen auf dem Platz waren. Die Nachbarin, die den Lärm als belastend empfindet, hat Klage eingereicht, die auf die Baugenehmigung abzielt.

Die Klägerin führt an, dass der Lärm seit dem Umbau des Platzes vor zwölf Jahren sogar dazu geführt hat, dass sie ihr Gästehaus schließen musste. Stammgäste blieben aus, da sie den Lärm als störend empfanden. Trotz dieser Belastungen muss die Klägerseite nachweisen, dass die Baugenehmigung ihre Rechte verletzt. Der Richter schlug einen Kompromiss vor, bei dem die Gemeinde Maßnahmen zur Einhaltung der Nutzungsregeln des Platzes ergreifen könnte.

Die Anwältin schlug vor, das Schwimmbadpersonal damit zu beauftragen, den Platz abends abzusperren. Auch das Anbringen von Hinweisschildern mit Nutzungsregeln und -zeiten wurde vorgeschlagen. Der Bürgermeister zeigte sich offen für diese Vorschläge, betonte jedoch die Bedeutung der Freizeitanlage für die Gemeinde. Am Ende des Verhandlungstags zeigten sich beide Seiten versöhnlich und betonten das gemeinsame Ziel, den Lärm in den Abendstunden zu reduzieren.

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Mit einem Portfolio, das mehr als zwei Jahrzehnte Berufserfahrung umfasst, ist der freie Redakteur und Journalist Konrad l. Schneider ein fester Bestandteil der deutschen Medienlandschaft.
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