Memmingen

Verstoß gegen Aufenthaltsrecht: Grenzpolizei Memmingen verweigert Einreise für fünf Personen

Hohe Kontrolldichte an der deutschen Grenze

Die Grenzpolizeigruppe Memmingen hatte am Dienstag alle Hände voll zu tun, um verschiedene Verstöße aufzudecken und die Einreise von fünf Personen zu verweigern. Ein Bosnier hatte seine zulässige Aufenthaltsdauer im Schengenraum überschritten, was zu polizeilichen Maßnahmen und einem Strafverfahren führte. Trotzdem durfte er seinen geplanten Flug antreten.

Des Weiteren wurden vier Personen – drei Albaner und ein Serbe – die Einreise nach Deutschland verwehrt. Die Grenzbeamten stellten fest, dass sie widersprüchliche Angaben zu ihrem Aufenthaltszweck machten und nicht über ausreichende finanzielle Mittel verfügten. Die Einreisevoraussetzungen für Deutschland wurden somit nicht erfüllt, und sie wurden zurück nach Albanien geschickt.

Inzidenztracker

Ein 49-jähriger Serbe versuchte im Rahmen einer „Vander-Elst“-Entsendung zu Arbeitszwecken nach Deutschland zu kommen, konnte jedoch die erforderlichen Dokumente nicht vorlegen. Auch er wurde abgewiesen und kehrte in sein Heimatland zurück.

Rettung vor drohender Haft

Zusätzlich konnten zwei Personen, die mit Haftbefehlen gesucht wurden, ihre drohenden Haftstrafen abwenden, indem sie insgesamt 4.300 Euro an Geldstrafen zahlten. Diese Maßnahme ermöglichte es ihnen, ihre Reise fortzusetzen und den Konsequenzen ihrer Verfehlungen zu entgehen.

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