Memmingen

Kommunalwahlen: Entschädigung für ehrenamtliches Engagement

Enthüllt: Was Sie über die Entschädigung von Ortsvorstehern und Räten wissen müssen

Die Kommunalwahlen in den Städten und Gemeinden der Region haben die Kandidaten festgelegt, die in die Gremien gewählt wurden. Diese Ehrenamtlichen investieren viel Freizeit in ihre Aufgaben und erhalten dafür eine finanzielle Entschädigung gemäß den jeweiligen Kommunensatzungen. In Gemeinden mit bis zu 150.000 Einwohnern ist eine Entschädigung für ein kommunales Mandat bis zu 250 Euro monatlich steuerfrei. Alles darüber muss versteuert werden und unterliegt der Sozialversicherung.

Die Übersicht zeigt, dass das ehrenamtliche Engagement in den kommunalen Parlamenten nicht finanziell lohnenswert ist. Deutlich lukrativer, aber auch zeitaufwendiger und arbeitsreicher, ist die Position eines Ortsvorstehers.

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In Aichstetten erhält ein Gemeinderat je nach Sitzungsdauer 30, 40 oder 50 Euro. Die Sitzungsdauer umfasst eine halbe Stunde vor und nach dem offiziellen Beginn, um die „zeitliche Inanspruchnahme“ zu berücksichtigen. In Aitrach erhalten die Gemeinderäte 35, 45 oder 55 Euro je nach Sitzungslänge.

In Bad Wurzach erhalten Gemeinderäte eine Pauschale von 60 Euro pro Sitzung, während Ortschaftsräte 35 Euro pro Sitzung erhalten. Ortsvorsteher erhalten eine höhere Entschädigung, die auf den Mindestsätzen für ehrenamtliche Bürgermeister basiert, je nach Gemeindegröße gestaffelt.

Isny gewährt Gemeinde- und Ortschaftsräten die gleiche Entschädigung für Sitzungen entsprechend ihrer Dauer. Die Ortsvorsteher von Isny erhalten eine prozentuale Entschädigung basierend auf der maximalen Entschädigung ehrenamtlicher Bürgermeister, je nach Gemeindegröße gestaffelt.

Leutkirch vergütet Gemeinde- und Ortschaftsräte für Sitzungen nach Dauer und gewährt zusätzlich pauschale Grundbeträge pro Quartal. Ortsvorsteher in Leutkirch erhalten ähnliche Entschädigungen wie in Isny, basierend auf den Sätzen für ehrenamtliche Bürgermeister.

Im Landkreis Ravensburg erhalten Kreistagsmitglieder einen Grundbetrag von 520 Euro jährlich sowie pauschale Sitzungsgelder von 60 Euro, unabhängig von der Sitzungsdauer. Die Vorsitzenden der Kreistagsfraktionen erhalten zusätzliche Entschädigungen für ihren besonderen Aufwand je nach Fraktionsgröße.

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