Vorfall | Vandalismus |
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Uhrzeit | 11:09 |
Ort | Babenhausen |
Sachschaden in € | 50000 |
Ursache | Schutz der historischen Gebäude |
Babenhausen zieht die Notbremse: Zum Schutz der historischen Gebäude, insbesondere des Fuggerschlosses, wurde ein striktes Feuerwerksverbot für die Silvesternacht erlassen. Diese Entscheidung, die die Gemeinde bereits vor zwei Jahren eingeleitet hat, soll nun endgültig durchgesetzt werden. Die Regelung sieht vor, dass in den Bereichen Marktplatz, Fürst-Fugger-Straße, Am Espach, Tirolerstraße und Schrannenstraße jegliche pyrotechnische Aktivitäten untersagt sind. Der Marktrat reagiert auf den eindringlichen Wunsch der Zentralverwaltung des Hauses Fugger und stellt somit die Sicherheit der historischen Stätten in den Vordergrund. Wie all-in.de berichtet, wurde das Verbot einstimmig beschlossen und ist in der letzten Sitzung des Marktgemeinderats formalisiert worden.
Besonders beunruhigend für die Bürger ist die Möglichkeit, dass Verstöße gegen das Abbrennverbot mit Geldstrafen von bis zu 50.000 Euro belegt werden können. Diese hohen Strafen sollen sicherstellen, dass sich die Bevölkerung an die neuen Regelungen hält. Zusätzlich wird darauf hingewiesen, dass es in der Umgebung von Altenheimen ein absolutes Abbrennverbot gibt, um die Sicherheit der älteren Menschen zu gewährleisten. Der Merkur hebt hervor, dass die Allgemeinverfügung für alle Bürger transparent gemacht wird, indem sie an den Amtstafeln ausgehängt wird und in der Marktverwaltung zur Einsicht bereitsteht.
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