Mehrere Verkehrsunfälle auf der A7 in der Nähe von Memmingen und Nersingen ereigneten sich am Freitagvormittag aufgrund herabfallender Eisplatten von Lkw oder deren Anhängern. Laut einem Bericht von all-in.de wurde ein nachfolgendes Auto bei Memmingen durch eine herabfallende Eisplatte am Frontschweller beschädigt. Der verantwortliche Lkw-Fahrer wurde gemeldet, erhielt eine Anzeige und musste eine Sicherheitsleistung hinterlegen.

Im Bereich Nersingen kam es ebenfalls zu einem Vorfall, bei dem ein Fahrzeug durch eine herabfallende Eisplatte beschädigt wurde. Der Lkw-Fahrer in diesem Fall setzte seine Fahrt fort, ohne sich um die Regulierung des Schadens zu kümmern. Der Fahrer des betroffenen Autos machte Fotos vom Lkw, was dazu führt, dass der Lkw-Fahrer nun vor einem Strafverfahren wegen unerlaubtem Entfernen vom Unfallort steht. Die Polizei wies darauf hin, dass es äußerst wichtig sei, Fahrzeuge vor Fahrtantritt vollständig von Schnee und Eis zu befreien, da insbesondere Lkw und deren Anhänger eine Gefahr durch herabfallende Eisplatten für nachfolgende Fahrzeuge und Fußgänger darstellen.

Ursachen und Präventionsmaßnahmen

Winterliche Wetterbedingungen fördern die Bildung von Eisplatten und Schneemassen auf Lkw-Dächern. Diese können sehr gefährliche Situationen für andere Verkehrsteilnehmer verursachen, wie bornemann.net berichtet. Auf Lkw-Planen kann sich über Nacht mehr als 100 Liter Wasser ansammeln, das einfriert, während große Schneemengen sich bei anhaltendem Schneefall anstauen können. Diese Eisplatten und Schneemassen können durch flatternde Planen oder die Erwärmung des Fahrzeugs während der Fahrt unkontrolliert abfallen.

Die Gefahr, dass Lkw-Fahrer nicht bemerken, wenn Eisplatten herabfallen, stellt ein erhebliches Unfallrisiko für den nachfolgenden Verkehr dar. Um solche Situationen zu vermeiden, sind Lkw-Fahrer gesetzlich verpflichtet, ihr Fahrzeug vor Fahrtantritt auf gefährliche Lasten wie Schnee und Eis zu kontrollieren.

Zu den Tipps zur Vermeidung von Eisplatten auf Lkw-Dächern gehören die Nutzung überdachter Stellplätze, die Installation einer Dachheizung oder eines Luftbalgs zur Entfernung von Schnee und Eis sowie die leichte Schräglage des Aufliegers zur Abführung von Tauwasser. Bei leeren Planenfahrzeugen kann die Plane von innen angehoben werden, um gefährliche Ansammlungen zu beseitigen. Die Verwendung von heißem Wasser zur Lockerung von Eisplatten wird jedoch wegen der Gefahr der schnellen Wiedervereisung nicht empfohlen.

Lkw- und Autofahrer sind verpflichtet, ihre Fahrzeuge eisfrei zu halten, gemäß § 23 StVO. Bei Nichteinhaltung müssen Fahrer mit einem Bußgeld von 25 Euro rechnen. Sollte es zu einem Unfall durch herabfallende Eisplatten kommen, drohen bis zu 120 Euro Verwarngeld und ein Punkt in Flensburg. Im Falle von Personenschäden kann ein Fahrer mit einer Anzeige wegen fahrlässiger Körperverletzung oder Tötung sowie einer möglichen Haftstrafe rechnen.

Quellen

Referenz 1
www.all-in.de
Referenz 2
bornemann.net
Quellen gesamt
Web: 5Social: 195Foren: 81